Sitzung: 14.05.2018 Gemeinderat Börßum
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B-XVIII/069/2018
Beschluss:
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Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2018 für die Gemeinde Börßum wird erlassen.
Ratsherr Wessel führt aus, dass mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018
die Investition zur Planung und Umsetzung (Flächenankauf und Erschließung)
eines neuen Baugebietes in Börßum haushaltsrechtlich gesichert wird. Die
Investitionskosten werden mittelfristig über den künftigen Flächenverkauf der
Baugrundstücke finanziert. Kurzfristig ist die Finanzierung des Flächenankaufs
bis hin zur Flächenvermarktung (nach erfolgter Erschließung) über einen
Investitionskredit mit kurzen Zinsanpassungsterminen vorgesehen.
Bei der künftigen Kreditaufnahme werden
regelmäßig kurze Zinsanpassungstermine vereinbart, damit Tilgungen in Anlehnung
an die tatsächlich eingegangenen Verkaufserlöse möglich werden. Es wurde ein
Vermarktungszeitraum von ca. 5 Jahren kalkuliert, in dem jährliche
Zinsanpassungstermine entstehen sollen.
Zudem erfolgen schon absehbare Anpassungen
an die Haushaltswirtschaft des laufenden Jahres.
Im Ergebnishaushalt führt dies
zu einer unwesentlichen Haushaltsverschlechterung in Höhe von € 5.500,00 und
somit zu einem Gesamtverlust in Höhe von € 77.100,00.
Im Finanzhaushalt führt dies
ebenfalls zu einer unwesentlichen Reduzierung der Überschüsse aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit in Höhe von € 5.500,00 und somit zu einem Gesamtüberschuss
in Höhe von € 83.100,00 (vorher € 88.600).
Durch die neu
veranschlagten Investitionen steigt der Kreditbedarf auf jetzt
1.570.000,00 €.
Die Veränderungen sind im Vorbericht
ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Ohne Aussprache fasst der Rat der Gemeinde
Börßum folgenden einstimmigen