Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2018 für die Gemeinde Börßum wird erlassen.

 


Ratsherr Wessel führt aus, dass mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 die Investition zur Planung und Umsetzung (Flächenankauf und Erschließung) eines neuen Baugebietes in Börßum haushaltsrechtlich gesichert wird. Die Investitionskosten werden mittelfristig über den künftigen Flächenverkauf der Baugrundstücke finanziert. Kurzfristig ist die Finanzierung des Flächenankaufs bis hin zur Flächenvermarktung (nach erfolgter Erschließung) über einen Investitionskredit mit kurzen Zinsanpassungsterminen vorgesehen.

 

Bei der künftigen Kreditaufnahme werden regelmäßig kurze Zinsanpassungstermine vereinbart, damit Tilgungen in Anlehnung an die tatsächlich eingegangenen Verkaufserlöse möglich werden. Es wurde ein Vermarktungszeitraum von ca. 5 Jahren kalkuliert, in dem jährliche Zinsanpassungstermine entstehen sollen.  

 

Zudem erfolgen schon absehbare Anpassungen an die Haushaltswirtschaft des laufenden Jahres.

 

Im Ergebnishaushalt führt dies zu einer unwesentlichen Haushaltsverschlechterung in Höhe von € 5.500,00 und somit zu einem Gesamtverlust in Höhe von € 77.100,00.

 

Im Finanzhaushalt führt dies ebenfalls zu einer unwesentlichen Reduzierung der Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von € 5.500,00 und somit zu einem Gesamtüberschuss in Höhe von € 83.100,00 (vorher € 88.600).

 

Durch die neu veranschlagten Investitionen steigt der Kreditbedarf auf jetzt 1.570.000,00 €.

 

Die Veränderungen sind im Vorbericht ausführlich dargestellt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen