Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

·         Dem Konsolidierungsergebnis sowie die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

·         Der Abschluss einer Nachtragszielvereinbarung auf der als Anlage beigefügten Entwurfsgrundlage wird beschlossen. Der alleinigen Unterschriftsvertretung durch den Samtgemeindebürgermeister wird zugestimmt.

 


Herr Gemeindedirektor M. Lohmann teilt mit, dass die Samtgemeinde Oderwald mit dem Antrag vom 28.04.2017 die Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gemäß § 13 Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz (NFAG) beim Land Niedersachsen – Innenministerium – beantragt hat.

 

Das Innenministerium (MI) hat die Gewährung einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 350.000,00 in Aussicht gestellt, sofern der Abschluss einer Zielvereinbarung (als Nachtrag zur abgeschlossenen Zielvereinbarung für das Antragsjahr 2016) mit einem Konsolidierungsvolumen in gleicher Höhe erreicht wird.

 

In Abstimmungsgesprächen auf Ebene der Bürgermeister/in der Mitgliedsgemeinden, der Fraktionsvorsitzenden des Samtgemeinderates und der Verwaltung wurden neben den Konsolidierungsmaßnahmen für das Antragsjahr 2016, die in allen Räten der Mitgliedsgemeinden und im Samtgemeinderat beschlossen worden sind und somit weiterhin Gültigkeit im gesamten Bedarfszuweisungsverfahren behalten, nunmehr die vom Land Niedersachen – Innenministerium – erwarteten Anpassungen der Realsteuerhebesätze für „Bedarfszuweisungskommunen“ (siehe auch Hinweis in der Vorlage des vergangenen Jahres) diskutiert. Im Ergebnis hat sich die Gesprächsrunde einvernehmlich dafür ausgesprochen, diesen Konsolidierungsvorschlag in die Gemeinderäte und den Samtgemeinderat einzubringen.

 

Auf dieser Grundlage wäre nunmehr eine Auszahlung der Bedarfszuweisung in Höhe von € 350.000,00 für das Antragsjahr 2017 gewährleistet. Wie schon im Verteilungsmodell für die ausgezahlte Bedarfszuweisung zum Antragsjahr 2016 soll der jeweilige Konsolidierungseffekt bei den Mitgliedsgemeinden auch wieder in gleichhohen anteiligen Auszahlungsansprüchen aus der künftig zu erwartenden Bedarfszuweisungsmasse (Auszahlung voraussichtlich 2019) münden.

 

Damit entsteht eine zusätzliche Verbesserung der Haushaltssituation in den Mitgliedgemeinden.

 

Die Auswirkung der Konsolidierungsmaßnahmen sowie die vorgesehene Aufteilung der Bedarfszuweisung sind als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf der Nachtragszielvereinbarung liegt aktuell dem MI zur Prüfung vor und ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt worden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme folgenden mehrheitlichen