Sitzung: 14.05.2018 Gemeinderat Börßum
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B-XVIII/065/2018
Beschlüsse:
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Das Verfahren zur Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13a BauGB in einem sog.
„beschleunigten Verfahren“ der Innenentwicklung.
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Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der
Begründung wird zugestimmt.
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Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
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Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem
Umweltbericht gem. § 2 BauGB und der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung
zur Planauslage, welche Arten umweltgezogener Informationen verfügbar sind,
wird abgesehen.
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Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Herr Gemeindedirektor M. Lohmann erläutert die Verwaltungsvorlage.
Ohne Aussprache hierzu ergehen nachfolgende einstimmigen