Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Die Verbandsversammlung fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

·        Die als Anlage beigefügte 7. Änderung der Gebührenordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald (einschließlich der Anlagen 1-3) wird beschlossen.

 


Herr Lohmann verliest die Stellungnahme der Elternvertretung der Kindertagesstätte Börßum zur geplanten Gebührenanpassung. Er erklärt, dass es sich um zwei verschiedene Institutionen handelt, die für die angesprochenen Themen zuständig sind. Für die Kindergartengebühren ist der Zweckverband Kindergarten Oderwald zuständig. Für die Sanitäranlagen in der Kindertagesstätte Börßum die Gemeinde Börßum. Die Problematik mit den alten Sanitäranlagen ist der Gemeinde Börßum bekannt und es wird derzeit an einer Lösung gearbeitet.

 

Zu den Gebührenanpassungen führt er aus, dass aufgrund der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst, der allgemeinen Inflation und der geplanten Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich mit einem sehr viel höheren Defizit zu rechnen ist und durch die geplante Gebührenanpassung nur ein Bruchteil dessen auf die Eltern umgelegt wird.

Er berichtet weiter, dass das Gesetz zur Einführung der Gebührenfreiheit für die gesamte Kindergartenzeit voraussichtlich Anfang Juni 2018 vom Nds. Landtag beschlossen wird. Nach heutigem Stand wird die Gebührenfreiheit für eine bis zu 8-stündige Betreuung gelten. In den Einrichtungen des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald beträgt die Betreuungszeit im Ganztagsbereich 9,5 Stunden. Mit der 7. Änderung der Gebührenordnung könnten Gebühren für die 1,5 Stunden, die über die Beitragsfreiheit hinausgehen, erhoben werden.