Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Die Verbandsversammlung fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

  • Dem Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald wird auf der Grundlage der Auswirkungen des Kindertagesstättengesetzes (Landtagsdrucksache 18/656) die Ermächtigung für eine Einzel- bzw. Sammelklagebefugnis gegenüber dem Land Niedersachsen erteilt.

 


Herr Lohmann berichtet, dass es zwei Gründe für eine Klage gegen das Land Niedersachsen gibt, wenn die Maßnahmen „Gebührenfreiheit im Kindergartenbereich“ und „Übertragung der Sprachförderung auf die Kindertagesstätten“ so beschlossen werden, wie es sich zum jetzigen Zeitpunkt abzeichnet. Zum einen wird der Träger der Kindertagesstätte in seinem Beitragserhebungsrecht beschnitten. Ein vollständiger Kostenausgleich müsste erfolgen. Außerdem sind die zur Berechnung des Kostenausgleichs zugrunde gelegten Durchschnittswerte der Gebührenhöhe nicht auf alle Kommunen anwendbar. Für eine Kostendeckung müsste die Erhöhung des prozentualen Anteils an den Personalkosten bei allen Kommunen des Landkreises Wolfenbüttel bei mindestens 62 % liegen.

Zum anderen ist das Konnexitätsprinzip gefährdet, wenn die komplette Sprachförderung auf die Kindertagesstätten übertragen wird.

Es soll zwar evtl. eine Härtefallregelung für Kommunen geben. Hierfür stehen im Haushalt des Landes Niedersachsen jedoch gar keine Mittel zur Verfügung.

 

Auf die Anfrage von Ratsfrau Johns, ob auch andere Kommunen den Klageweg bestreiten wollen, erklärt Herr Lohmann, dass nach heutigem Stand alle kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Wolfenbüttel dazu bereit sind.