Sitzung: 30.05.2018 Gemeinderat Ohrum
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: O-XVIII/023/2018
Der
Rat der Gemeinde Ohrum fasst mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme folgenden
Beschluss:
·
Dem Konsolidierungsergebnis sowie die Umsetzung der
beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.
·
Der Abschluss einer Nachtragszielvereinbarung auf
Basis der vorliegenden Entwurfsgrundlage wird beschlossen. Der alleinigen
Unterschriftsvertretung durch den Samtgemeindebürgermeister wird zugestimmt.
Herr Kosel erläutert die
Verwaltungsvorlage sowie die Anlagen und weist besonders auf die Notwendigkeit
zum Erhalt der Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Oderwald und ihre
Mitgliedsgemeinden hin. Er hält eine weitere nachhaltige Reduzierung von Aufwendungen
(Einsparungen) nicht mehr für umsetzbar. Die Samtgemeinde Oderwald und ihre
Mitgliedsgemeinden müssen einen gleich hohen Konsolidierungsanteil bezogen auf
die im vergangenen Jahr ermittelte Bedarfszuweisungshöhe leisten. Die
Bedarfszuweisungen werden dann bis 2021 auf jährlichen Antrag von Jahr zu Jahr
neu ermittelt und bewilligt, sofern die Bewilligungsgrundlagen erfüllt sind.
Ratsherr Ahrens weist auf
die künftig weiterhin zu erwartenden Finanzprobleme hin und hält daher
grundsätzlich auch Strukturanpassungen für erforderlich.
Es folgt eine kurze
Diskussion zum Thema „Einheitsgemeinde“.
Ratsherr Bosse stellt fest,
dass das Innenministerium bei der Beurteilung gleicher Hebesatzhöhen die
regionalen unterschiedlichen Zuständigkeiten und die damit verbundenen
Finanzierungsbelange von den sog. Wirtschaftswegen nicht betrachtet.