Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

 

Der Rat der Gemeinde Ohrum fasst mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:

·         Dem Konsolidierungsergebnis sowie die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

·         Der Abschluss einer Nachtragszielvereinbarung auf Basis der vorliegenden Entwurfsgrundlage wird beschlossen. Der alleinigen Unterschriftsvertretung durch den Samtgemeindebürgermeister wird zugestimmt.

 


Herr Kosel erläutert die Verwaltungsvorlage sowie die Anlagen und weist besonders auf die Notwendigkeit zum Erhalt der Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Oderwald und ihre Mitgliedsgemeinden hin. Er hält eine weitere nachhaltige Reduzierung von Aufwendungen (Einsparungen) nicht mehr für umsetzbar. Die Samtgemeinde Oderwald und ihre Mitgliedsgemeinden müssen einen gleich hohen Konsolidierungsanteil bezogen auf die im vergangenen Jahr ermittelte Bedarfszuweisungshöhe leisten. Die Bedarfszuweisungen werden dann bis 2021 auf jährlichen Antrag von Jahr zu Jahr neu ermittelt und bewilligt, sofern die Bewilligungsgrundlagen erfüllt sind.

 

Ratsherr Ahrens weist auf die künftig weiterhin zu erwartenden Finanzprobleme hin und hält daher grundsätzlich auch Strukturanpassungen für erforderlich.

 

Es folgt eine kurze Diskussion zum Thema „Einheitsgemeinde“.

 

Ratsherr Bosse stellt fest, dass das Innenministerium bei der Beurteilung gleicher Hebesatzhöhen die regionalen unterschiedlichen Zuständigkeiten und die damit verbundenen Finanzierungsbelange von den sog. Wirtschaftswegen nicht betrachtet.