Beschluss: einstimmig beschlossen

Ohne weitere Aussprache fasst der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald einstimmig folgende Beschlüsse:

·          Die Ausschreibung „Erneuerung Armaturenschächte für ADL Börßum – Heiningen; Tiefbau-, Beton- und Montagearbeiten“ wird aufgehoben.

·          Das Ausschreibungsverfahren ist im 4. Quartal 2018 erneut durchzuführen.


Herr Biehl trägt vor, dass die beidseitig an der Warne in Gewässernähe vorhandenen Armaturenschächte der Abwasserdruckleitung Börßum – Heiningen saniert werden müssen, da die vorhandenen Spül- und Entlüftungseinrichtungen nicht mehr voll funktionsfähig sind.

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden von 4 Firmen die Eigenerklärungen angefordert. 3 Firmen gaben diese ab und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die entspricht einem Rücklauf von 50 %.

Am 03.05.2018 fand die Submission für die o. a. Arbeiten statt.

Zum Submissionstermin wurden 2 Angebote abgegeben. Die Angebotssummen belaufen sich beim Mindestbieter auf 79.939,26 € und beim Zweitplatzierten auf 97.786,62.

Die Entwurfskostenberechnung des Ing.-Büros Damer + Partner weist einen Betrag von 43.200,00 € und die Kostenberechnung auf Basis des Leistungsverzeichnisses einen Betrag von 52.600,00 € aus. Das Angebot des Mindestbietenden liegt damit ca. 85 % über der Entwurfskostenberechnung und ca. 52 % über der Kostenberechnung auf Basis des Leistungsverzeichnisses.

Das Ausschreibungsergebnis bildet die derzeitige Marktsituation im Tief- und Straßenbau ab. Das Preisniveau steigt seit Anfang des Jahres kontinuierlich an. Der allgemein übliche Rückgang der Preise nach dem Jahreswechsel ist in diesem Jahr ausgeblieben.

Die vorliegenden Angebote weisen unangemessene hohe Preise aus. Ein unangemessen hoher Preis liegt immer dann vor, wenn der Angebotspreis vom üblichen Preis eklatant abweicht oder wenn er erheblich übersetzt ist. Auf solch ein Angebot darf gem. § 16 d Abs. 1 Nr. 1 VOB/A der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Ausschreibung kann daher gem. § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben werden, da ein unangemessen hoher Preis grundsätzlich einen schwerwiegenden Grund darstellt, welcher eine Aufhebung rechtfertigt.

Das Ing.-Büro Damer + Partner empfiehlt, die Ausschreibung aufzuheben. Da die Bau- und Montagearbeiten für eine gesicherte Abwasserbeseitigung jedoch unbedingt erforderlich sind, sollte zum 4. Quartal 2018 ein neues Vergabeverfahren eingeleitet werden.