Herr Rosenthal berichtet, dass

5.1       der Landkreis Wolfenbüttel mit Schreiben vom 15.03.2018 die vom Rat der Gemeinde Heiningen in der Sitzung am 29.11.2017 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt hat.

Der Landkreis erkennt zwar die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde Heiningen an, weist aber dennoch darauf hin, dass der gesetzlich gebotene Ausgleich des Ergebnishaushaltes erneut in der Planung nicht nach den Vorgaben des § 110 NKomVG (Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Haushaltsausgleich) sichergestellt werden kann. Nach der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung werden zukünftig für die Gemeinde Heiningen jährliche Fehlbedarfe von durchschnittlich 92.000 Euro erwartet. Bezieht man auch die Fehlbeträge der Vorjahre in eine Gesamtbetrachtung mit ein, so sind für die Gemeinde Heiningen bis Ende des Jahres 2021 Gesamtfehlbeträge in Höhe von 661.000 Euro zu befürchten. Damit kann die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Heiningen nicht sichergestellt werden.

Zum Bau der Warnebrücke hat die Kommunalaufsicht nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem weiteren Anstieg der Verschuldung und der dringenden Notwendigkeit der geplanten Investitionsmaßnahme abgewogen und die Genehmigung zu der Kreditermächtigung erteilt. Hier spielten insbesondere die Fördermittelquote des Assefonds und die hohe Bedeutung der Brücke für die Gemeinde Heiningen eine wesentliche Rolle.

Bei Inanspruchnahme des Kreditrahmens steigt die investive Verschuldung der Gemeinde 2018 auf 387.000 Euro. Dies entspricht einer Verschuldung von 583 Euro je Einwohner. Der Landesdurchschnitt von Gemeinden gleicher Größenordnung liegt bei 173 Euro je Einwohner.

Mit Blick auf die Gesamtverschuldung wird die Kreditgenehmigung ausdrücklich mit der Erwartung verbunden, dass die Gemeinde einem weiteren Anstieg entgegenwirkt und einer nachhaltigen Entschuldung Priorität einräumt.

Die Liquiditätslage der Gemeinde Heiningen bleibt äußerst besorgniserregend und wird sich angesichts der Prognosedaten der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung in den kommenden Jahren noch verschlechtern.

Das erforderliche Haushaltssicherungskonzept zeigt insbesondere im Hinblick auf die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen die Bereitschaft, trotz schwieriger Ausgangslage konsequent alle Möglichkeiten der Haushaltsentlastung zu nutzen.

Zukünftige Haushaltsgenehmigungen werden nur unter der Voraussetzung erteilt werden können, dass die Gemeinde Heiningen weiterhin ihren Beitrag zu den zwingend notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen leistet und die vom Land Niedersachsen für den Samtgemeindeverbund in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungen vollumfänglich ausschöpft.

 

5.2       mit den Wirtschaftsbetrieben des Landkreises Wolfenbüttel eine Vereinbarung über die Aufstellung von 4 Fahrradabstellbügeln an der Bushaltestelle Hauptstraße/Dorfstraße geschlossen worden ist. Die Aufstellbügel werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt; die Unterhaltung, Erneuerung und Verkehrssicherung übernimmt die Gemeinde Heiningen.

 

 

Herr Mechsner berichtet, dass

5.3       aufgrund einer Erlebnisschilderung eines Einwohners an der Ampelanlage am 07.05.2018 ein Ortstermin stattfand. Teilgenommen haben neben dem Einwohner, Vertreter der Gemeinde Heiningen, der Samtgemeinde sowie des Landkreises Wolfenbüttel, der Polizei Schladen und der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Ampelanlage mit einer modernen LED-Beleuchtung ausgerüstet wird. An der Einmündung L512/L615 wird ein Stoppschild aufgestellt. Eine Haltelinie wird direkt am Einmündungsbereich auf die Fahrbahn aufgebracht (nicht 3 m davor). Zudem wird im Einmündungsbereich eine Sperrfläche angebracht, der die Einmündungsbereich verschlankt, sodass keine 2 Fahrzeuge gleichzeitig in den Einmündungsbereich einfahren können. Eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Aufstellung eines Stoppschildes und Ausführung der Markierungsarbeiten wurde bereits erteilt.

Als weitere Schutzmaßnahme wurde mit der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Vereinbarung über die Aufstellung eines zusätzlichen Schildes „Achten Sie auf Kinder“ vor dem Einmündungsbereich aus Richtung Oder kommend abgeschlossen.