Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

·         Der Samtgemeinderat beschließt die 1. Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Anlagen in der vorgelegten Form. Gleichzeitig wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Oderwald zum 01.01.2012 vom 13.07.2018 / 06.08.2018 zur Kenntnis genommen.

 


Herr Kosel teilt mit, dass mit Beginn des Haushaltsjahres 2012 die Samtgemeinde Oderwald die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen vorgenommen hat. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen.

 

Die Verwaltung hat insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 die Grundlagen für die 1. Eröffnungsbilanz erarbeitet, die einzelnen Werte ermittelt und in die Verarbeitungssoftware gebucht. Diese vorläufige Eröffnungsbilanz wurde anschließend aufgrund von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen aktualisiert und/oder ergänzt.

 

Die abschließende Prüfung der beigefügten Eröffnungsbilanz konnte nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren erst im Jahr 2018 erfolgen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Samtgemeinde Oderwald geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.

 

Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen zwar teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften, aber sie vermitteln dennoch unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Samtgemeinde Oderwald.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden 20 Sachverhalte (dabei 3 Sachverhalte mit mehreren Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung oder Änderung der Anlagegüter und/oder –werte sowie Umbuchungen zwischen Bilanzkonten notwendig machten. Die wesentlichen Änderungen sind wertneutrale Umbuchungen auf andere Bilanzkonten und die Wertermittlung für die beiden Eigenbetriebe der Samtgemeinde Oderwald. Bei der Wertermittlung für die beiden Eigenbetriebe mussten die Ergebnisvorträge aus Vorjahren sowie das Rechnungsergebnis 2011 unberücksichtigt bleiben. Lediglich das gezeichnete Kapital zuzüglich der bisherigen Rücklagenbildung war aktivierbar.

 

Die, aufgrund dieser Prüfung, erforderlichen Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss 2015, weil zwischenzeitlich ein Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die Korrekturen im Altsystem nicht mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem finanziellem) Aufwand durchführbar gewesen wären. Zudem hätten die Korrekturen im „Altsystem“ nochmals weitere deutliche zeitliche Verzögerungen zur Folge.

 

Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) kann eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine Korrekturnotwendigkeit für eine wesentliche Position der ersten Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt und durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine Berichtigung des Wertansatzes bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zulässig.

 

Die Berichtigungen werden im Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 sind daher im Jahresergebnis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) mit entsprechenden Verwerfungen durch die nicht vollständig darstellbare Auflösung der Sonderposten bzw. der Abschreibungen verbunden. Die „Verwerfung“ beläuft sich auf eine Ergebnisverbesserung von insgesamt € 615,80/Jahresabschluss. Im Korrekturjahr 2015 werden die Verwerfungen durch außerordentliche Erträge und Aufwendungen bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Weiterhin weist er auf den erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Oderwald hin.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 bereits einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Nach kurzer Aussprache über eine mögliche Vergleichbarkeit der 1. Eröffnungsbilanz mit anderen Kommunen, welche seitens der Verwaltung verneint wird, ergeht nachfolgender einstimmiger