Sitzung: 24.10.2018 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG-X/139/2018
Beschluss:
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Der Samtgemeinderat
beschließt die 1. Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Anlagen in der vorgelegten
Form. Gleichzeitig wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung
der Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Oderwald zum 01.01.2012 vom 13.07.2018 / 06.08.2018 zur Kenntnis
genommen.
Herr Kosel teilt mit, dass mit Beginn des Haushaltsjahres 2012 die
Samtgemeinde Oderwald die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen
vorgenommen hat. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im
doppischen Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft
gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur
Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine
erste Eröffnungsbilanz beschließen.
Die Verwaltung hat insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 die
Grundlagen für die 1. Eröffnungsbilanz erarbeitet, die einzelnen Werte
ermittelt und in die Verarbeitungssoftware gebucht. Diese vorläufige
Eröffnungsbilanz wurde anschließend aufgrund von Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen
aktualisiert und/oder ergänzt.
Die abschließende Prüfung der beigefügten Eröffnungsbilanz konnte
nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren erst im Jahr 2018 erfolgen.
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2012 der Samtgemeinde Oderwald geprüft. Zur Prüfung lag die
Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen zwar teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften, aber sie vermitteln dennoch unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Samtgemeinde Oderwald.
Im Rahmen der Prüfung wurden 20 Sachverhalte (dabei 3 Sachverhalte mit mehreren Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung oder Änderung der Anlagegüter und/oder –werte sowie Umbuchungen zwischen Bilanzkonten notwendig machten. Die wesentlichen Änderungen sind wertneutrale Umbuchungen auf andere Bilanzkonten und die Wertermittlung für die beiden Eigenbetriebe der Samtgemeinde Oderwald. Bei der Wertermittlung für die beiden Eigenbetriebe mussten die Ergebnisvorträge aus Vorjahren sowie das Rechnungsergebnis 2011 unberücksichtigt bleiben. Lediglich das gezeichnete Kapital zuzüglich der bisherigen Rücklagenbildung war aktivierbar.
Die, aufgrund dieser Prüfung, erforderlichen Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss 2015, weil zwischenzeitlich ein Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die Korrekturen im Altsystem nicht mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem finanziellem) Aufwand durchführbar gewesen wären. Zudem hätten die Korrekturen im „Altsystem“ nochmals weitere deutliche zeitliche Verzögerungen zur Folge.
Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und
–kassenverordnung (KomHKVO) kann
eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten Eröffnungsbilanz folgenden
Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine Korrekturnotwendigkeit für eine
wesentliche Position der ersten Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt
und durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine
Berichtigung des Wertansatzes bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz
folgenden Jahresabschluss zulässig.
Die Berichtigungen werden im
Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis
2014 sind daher im Jahresergebnis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und
Verlustrechnung) mit entsprechenden Verwerfungen durch die nicht vollständig
darstellbare Auflösung der Sonderposten bzw. der Abschreibungen verbunden. Die
„Verwerfung“ beläuft sich auf eine Ergebnisverbesserung von insgesamt €
615,80/Jahresabschluss. Im Korrekturjahr 2015 werden die Verwerfungen durch
außerordentliche Erträge und Aufwendungen bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung
mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.
Weiterhin weist er auf den
erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises
Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Oderwald hin.
Der Samtgemeindeausschuss hat in
seiner Sitzung am 26.09.2018 bereits einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu
entscheiden.
Nach kurzer Aussprache über eine
mögliche Vergleichbarkeit der 1. Eröffnungsbilanz mit anderen Kommunen, welche
seitens der Verwaltung verneint wird, ergeht nachfolgender einstimmiger