Sitzung: 24.10.2018 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG-X/144/2018
Beschluss:
- Die als Anlage beigefügte
1. Nachtragshaushaltsatzung 2018 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.
Herr Kosel führt aus, dass mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2018 die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen
wird. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche
Ansatzänderungen gibt es bei den Schlüsselzuweisungen, bei der Veranschlagung
der Bedarfszuweisungen sowie bei den Aufwendungen für Personalkosten, zur
Bildung von Pensionsrückstellungen, in den Produkten „Schulen“, bei den Prüfungskosten
und bei der Kreisumlage in Abhängigkeit zur Steigerung der
Schlüsselzuweisungen.
Auf die Änderungen der Investitionen weist
er besonders hin. Die Veränderungen sind dem der Verwaltungsvorlage beigefügten
Vorbericht ausführlich dargestellt. Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Ferner weist er darauf hin, dass
auf Grund neuer vorliegender Zahlen drei Änderungen in die
Nachtragshaushaltssatzung mit einzustellen sind. Hierbei handelt es sich um
- Finanzhaushalt für lfd. Verwaltungstätigkeit
9.000,00 Euro, PSK 21112.731100, Grundschule Cramme –Zuweisungen für lfd. Zwecke (Ganztagsangebot)
- Finanzhaushalt für Investitionen
10.000,00 Euro, PSK 11120.783110 ,Anschaffung bewegliches Vermögen (Beleuchtung 2. Bahnaufgang)
- Finanzhaushalt für Investitionen
135.000,00 Euro, PSK 12610.787100, Neubau FGH Klein Flöthe.
Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2020
planerisch dauerhaft möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive
Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige
Haushaltskonsolidierung.
Ohne weitere Aussprache fasst der
Samtgemeinderat nachfolgenden einstimmigen