Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2018 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 


Herr Kosel führt aus, dass mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen wird. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt es bei den Schlüsselzuweisungen, bei der Veranschlagung der Bedarfszuweisungen sowie bei den Aufwendungen für Personalkosten, zur Bildung von Pensionsrückstellungen, in den Produkten „Schulen“, bei den Prüfungskosten und bei der Kreisumlage in Abhängigkeit zur Steigerung der Schlüsselzuweisungen.

 

Auf die Änderungen der Investitionen weist er besonders hin. Die Veränderungen sind dem der Verwaltungsvorlage beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt. Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Ferner weist er darauf hin, dass auf Grund neuer vorliegender Zahlen drei Änderungen in die Nachtragshaushaltssatzung mit einzustellen sind. Hierbei handelt es sich um

 

  1. Finanzhaushalt für lfd. Verwaltungstätigkeit

9.000,00 Euro, PSK 21112.731100, Grundschule Cramme –Zuweisungen für lfd. Zwecke (Ganztagsangebot)

 

  1. Finanzhaushalt für Investitionen

10.000,00 Euro, PSK 11120.783110 ,Anschaffung bewegliches Vermögen (Beleuchtung 2. Bahnaufgang)

 

  1. Finanzhaushalt für Investitionen

135.000,00 Euro, PSK 12610.787100, Neubau FGH Klein Flöthe.

 

Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2020 planerisch dauerhaft möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat nachfolgenden einstimmigen