Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlüsse:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald wird festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Der Jahresfehlbetrag für 2017 in Höhe von 48.973,79 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2018 vorgetragen und mit dem Bilanzposten Gewinnvortrag verrechnet.

 


Ratsherr Dette teilt mit, dass die Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt hat.

 

Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 48.973,79 € ab.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig, wurde beauftragt den Jahresabschluss zu prüfen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht derzeit noch aus.

 

Der Bericht über den Jahresabschluss per 31.12.2017 sowie der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurden den Ratsmitglieder im Vorfeld mit der Verwaltungsvorlage übersandt.

 

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Wasserversorgung sowie der Samtgemeindeausschuss haben in ihren Sitzungen einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne weitere Aussprache hierzu ergehen nachfolgende einstimmige