Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlüsse:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald werden festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Der Jahresüberschuss für 2017 in Höhe von 197.220,80 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2018 vorgetragen und im Bilanzposten Gewinnvortrag eingestellt.


Ratsherr Polzin führt aus, dass der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 197.220,80 € abschließt.

 

Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität sind nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht derzeit noch aus.

 

Er verweist ferner auf die einstimmigen Beschlussempfehlungen des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sowie des Samtgemeindeausschusses.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgende einstimmigen