Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  • Neben den von der Vertretung bereits festgestellten Mitgliedern gehören dem Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald die in dieser Verwaltungsvorlage aufgeführten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen und der Erziehungsberechtigten an.

 


Ratsherr Wessel teilt mit, dass sich gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammensetzen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.

 

Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers aufgrund verbindlicher Vorschläge der nach § 110 NSchG Berechtigten berufen. Die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).

 

Zu Beginn des neuen Schuljahres 2018/2019 haben sich personelle Änderungen bei den Vertretern der Lehrkräfte ergeben. Die sich bei den Elternvertretern ergebenden Veränderungen wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt. Für das Schuljahr 2018/2019 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):

 

Vertreter der Lehrer:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Frau Sabine Schenke                                               Herr Tilmann Länger

Ersatzmitglied:                                              Ersatzmitglied:

Frau Ingeborg Naujok                                    Frau Kirsten Meyer-Pokorny

 

Vertreter der Eltern:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Frau Eveline Meyer                                       Herr Stefan Schmidt

Ersatzmitglied:                                              Ersatzmitglied:

Blanche Richter                                             Frau Jennifer Mack

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden einstimmigen