Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Lohmann erläutert die Verwaltungsvorlage. Er geht insbesondere darauf ein, dass die ab 01.08.2018 eingeführte Gebührenfreiheit im Kindergartenbereich nichts mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu tun hat. Dieser besteht auch weiterhin für eine vormittägliche, vierstündige Betreuung an fünf Tagen in der Woche. Allerdings ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Insgesamt 24 Eltern aus den Gemeinden Flöthe und Cramme haben einen Antrag auf Ausweitung der Öffnungszeiten in den Kindergärten Flöthe und Cramme gestellt. Die beantragte Verlängerung der Öffnungszeiten kann mit dem vorhandenen Personal nicht bewerkstelligt werden. Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt und, weil vorher viele Dinge zu regeln sind, wie z.B. die Beantragung der Betriebserlaubnis und die Anpassung des pädagogischen Konzeptes, ist eine Realisierung erst zum 01.08.2019 möglich. Es würden bei einer ¾-tags Betreuung jeweils 15 Stunden wöchentlich zusätzliches Personal benötigt. Bei einer Ganztagsgruppe für bis zu 10 Kinder wären es 25 Wochenstunden je Einrichtung. Die Kosten würden bei der Einrichtung von zwei ¾-tags-Gruppen bei max. rd. 45.000,00 € (für Spitzenkräfte) liegen. Er schlägt vor, die Öffnungszeiten in beiden Einrichtungen bis 14.30 Uhr zu verlängern und optional eine Ganztagsbetreuung bis 16.30 Uhr bei Bedarf anzubieten.

 

Die Zweckverbandsversammlung fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Für die Kindergärten Cramme und Flöthe wird eine Änderung der Betriebserlaubnis dahingehend beantragt, dass die Einrichtungen von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet sind. Sollte bei mindestens 6 Eltern der Bedarf für eine Betreuung bis 16.30 Uhr bestehen, wird eine Ganztagsgruppe als Sonderöffnungszeit mit bis zu 10 Kindern eingerichtet.