Beschluss: einstimmig beschlossen

Einstimmig empfiehlt der Betriebsausschuss dem Samtgemeinderat, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 wird zugestimmt.

·         Die Verbrauchsgebühr wird auf 2,16 €/m³ (ohne Mehrwertsteuer) festgesetzt.

·         Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 2,38 €, bis Q3 10 auf 5,95 € und bis Q3 16 auf 9,52 € festgesetzt.

 


Ratsherr Dette ruft den Tagesordnung Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020  auf, unterbricht die Sitzung   und erteilt Herrn Midding von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH aus Osnabrück das Wort.

 

Herr Midding erläutert ausführlich anhand einer Powerpoint-Präsentation die Vorauskalkulation der Wasserversorgungsgebühren für die Jahre 2019 bis 2020.

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf die Anfragen der Ratsherren J. Naue und Polzin erläutert Herr Midding, dass die in den Orten Börßum und Bornum unverhältnismäßigen hohen Wasserverluste im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 mit berücksichtigt und somit in die Gebührenkalkulation eingeflossen sind.