Herr Biehl berichtet, dass der Termin hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit zum Bau einer Klärschlammvererdungsanlage am 07.12.2018 beim Landkreis Wolfenbüttel stattgefunden hat. Als Ergebnis dieses Gespräches ist festzuhalten, dass von Seiten des Landkreises gegen den Bau einer solchen Anlage keine Einwände erhoben wurden. Lediglich bei der Alternativfläche (Klärschlammteiche) wurde angeregt, eine Artenschutzpotentialanalyse durchführen zu lassen.

 

Die Samtgemeinde Elm-Asse hat vorgetragen, dass sie nicht ausreichend über diese Baumaßnahme informiert wurde. Dieses wurde vom Samtgemeindebürgermeister dementiert. Ein Abstimmungsgespräch zwischen den Samtgemeinden wird im Januar 2019 stattfinden.