Sitzung: 04.12.2018 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Herr Polzin berichtet, dass der Ratsherr Rolf Naue mit Schreiben vom 29.11.2018 drei Anfragen gestellt hat, die mit der Niederschrift beantwortet werden.
- Durch den Einbau abgeschlossener Deckel (Abwasserleitung) in
Heiningen wird bei Starkregen der Deckel am Ostbereich des Mühlengrabens
von unten aufgedrückt und das Schmutzwasser tritt dort aus. Nur durch
Abpumpen vor der Pumpstation durch die Feuerwehr wird ein Anstieg
verhindert.
Antwort:
Im Juli 2018 wurden im Rahmen von
Hochwasserschutzmaßnahmen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in
Heiningen insgesamt 22 Kontrollschacht-Abdeckungen überflutungssicher umgebaut.
Der Hauptzweck dieser baulichen Maßnahme ist es, das in der Vergangenheit
mehrfach aufgetretene, unkontrollierte Eindringen von Fremdwasser bei
Starkregen und im Überflutungsfall in das Schmutzwasser-Kanalsystem zu
verhindern. Weiterhin soll damit auch das Austreten von Schmutzwasser aus dem
Kanalsystem oberhalb der Rückstauebene, bedingt durch den starken
Fremdwasserzufluss, vermieden werden.
Die Auswahl der Kontrollschächte, die mit
einer rückstausicheren Abdeckung versehen wurden, erfolgte anhand der vom
Betreiber im Laufe der letzten Jahre beobachteten Hochwasserereignisse und den
damit einhergehenden Überschwemmungen und/oder Überstauungen der angrenzenden
Flächen. Auch das Pumpwerk selbst wurde durch eine Kombination aus ortsfesten
und mobilen Flutschutzwänden gegen zukünftige Überflutungen gesichert.
Weiterhin wurde inzwischen ein digitales Übertragungssystem für Betriebs- und
Störmeldungen sowie die Durchflussmengen in Betrieb genommen. Dadurch ist es
nun besser möglich auf die seltenen Problemsituationen zu reagieren.
Durch die beschriebenen Maßnahmen ist zu
erwarten, dass Überstauereignisse, also das Austreten von Schutzwasser aus dem
Ortsnetz, nun signifikant seltener auftreten werden als bisher.
Es wäre hilfreich, wenn Anwohner und
Betroffene ihre Beobachtungen bei künftigen Hochwasserereignissen mit konkreten
Angaben zu Ort und Zeitpunkt möglichst zeitnah direkt der Verwaltung melden
würden. Umso schneller und zielgerichteter kann dann vom Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung darauf reagiert werden.
- Haftungsfragen?
Antwort:
Sollte Schmutzwasser aus der Kanalisation auf Grundstücken, Straßen etc. austreten, ist die Samtgemeinde für die Schadenregulierung zuständig. Für Schäden in Gebäuden haftet der Grundstückseigentümer (Rückstausicherung).
- Ist der Unteren Wasserbehörde die Situation bekannt?
Antwort:
Das Abpumpen von Schmutzwasser vor der Pumpstation bei Starkregenereignisse bzw. Hochwassersituationen erfolgt immer nur mit Zustimmung des Landkreis Wolfenbüttel – Untere Wasserbehörde.