Herr Polzin berichtet, dass der Ratsherr Rolf Naue mit Schreiben vom 29.11.2018 drei Anfragen gestellt hat, die mit der Niederschrift beantwortet werden.

 

  1. Durch den Einbau abgeschlossener Deckel (Abwasserleitung) in Heiningen wird bei Starkregen der Deckel am Ostbereich des Mühlengrabens von unten aufgedrückt und das Schmutzwasser tritt dort aus. Nur durch Abpumpen vor der Pumpstation durch die Feuerwehr wird ein Anstieg verhindert.

 

Antwort:

 

Im Juli 2018 wurden im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in Heiningen insgesamt 22 Kontrollschacht-Abdeckungen überflutungssicher umgebaut. Der Hauptzweck dieser baulichen Maßnahme ist es, das in der Vergangenheit mehrfach aufgetretene, unkontrollierte Eindringen von Fremdwasser bei Starkregen und im Überflutungsfall in das Schmutzwasser-Kanalsystem zu verhindern. Weiterhin soll damit auch das Austreten von Schmutzwasser aus dem Kanalsystem oberhalb der Rückstauebene, bedingt durch den starken Fremdwasserzufluss, vermieden werden.

 

Die Auswahl der Kontrollschächte, die mit einer rückstausicheren Abdeckung versehen wurden, erfolgte anhand der vom Betreiber im Laufe der letzten Jahre beobachteten Hochwasserereignisse und den damit einhergehenden Überschwemmungen und/oder Überstauungen der angrenzenden Flächen. Auch das Pumpwerk selbst wurde durch eine Kombination aus ortsfesten und mobilen Flutschutzwänden gegen zukünftige Überflutungen gesichert. Weiterhin wurde inzwischen ein digitales Übertragungssystem für Betriebs- und Störmeldungen sowie die Durchflussmengen in Betrieb genommen. Dadurch ist es nun besser möglich auf die seltenen Problemsituationen zu reagieren.

 

Durch die beschriebenen Maßnahmen ist zu erwarten, dass Überstauereignisse, also das Austreten von Schutzwasser aus dem Ortsnetz, nun signifikant seltener auftreten werden als bisher.

 

Es wäre hilfreich, wenn Anwohner und Betroffene ihre Beobachtungen bei künftigen Hochwasserereignissen mit konkreten Angaben zu Ort und Zeitpunkt möglichst zeitnah direkt der Verwaltung melden würden. Umso schneller und zielgerichteter kann dann vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung darauf reagiert werden.

 

  1. Haftungsfragen?

 

Antwort:

 

Sollte Schmutzwasser aus der Kanalisation auf Grundstücken, Straßen etc. austreten, ist die Samtgemeinde für die Schadenregulierung zuständig. Für Schäden in Gebäuden haftet der Grundstückseigentümer (Rückstausicherung).

 

  1. Ist der Unteren Wasserbehörde die Situation bekannt?

 

Antwort:

 

Das Abpumpen von Schmutzwasser vor der Pumpstation bei Starkregenereignisse bzw. Hochwassersituationen erfolgt immer nur mit Zustimmung des Landkreis Wolfenbüttel – Untere Wasserbehörde.