Beschluss: einstimmig beschlossen

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Samtgemeinderat gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 wird zugestimmt.

·         Die Verbrauchsgebühr wird auf 5,17 €/m³ Frischwasser festgesetzt.

·         Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 3,21 €, bis Q3 10 auf 8,03 € und bis Q3 16 auf 12,86 € festgesetzt.

·         Auf die Festsetzung eine Niederschlagswassergebühr wird verzichtet.


Herr Polzin unterbricht die Sitzung und übergibt Herrn Midding von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH aus Osnabrück das Wort.

 

Herr Midding erläutert an Hand einer Powerpoint-Präsentation die Vorauskalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2019 und 2020. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

 

a)    Verbrauchsgebühr pro m³:       5,17 €       (bisher 4,55 €)

b)   monatliche Grundgebühr:
bis Zählergröße Q3 4                  3,21 €       (bisher 3,90 €)
bis Zählergröße Q3 10                8,03 €       (bisher 7,80 €)
bis Zählergröße Q3 16              12,86 €       (bisher 11,70 €)

 

Der Anteil der Kosten des Bereichs Niederschlagswasser beträgt für den Kalkulationszeitraum 6,06 %. Auf eine Festsetzung der Niederschlagswassergebühr kann somit nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes verzichtet werden.

 

Detailfragen wurden von Herrn Midding beantwortet.

 

Herr Polzin bedankt sich bei Herrn Midding für die Vorstellung der Kalkulation und eröffnet wieder die Sitzung.