Sitzung: 04.12.2018 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-X/161/2018
Ohne
weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der
Samtgemeinderat gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen:
· Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 wird zugestimmt.
· Die Verbrauchsgebühr wird auf 5,17 €/m³ Frischwasser festgesetzt.
· Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 3,21 €, bis Q3 10 auf 8,03 € und bis Q3 16 auf 12,86 € festgesetzt.
· Auf die Festsetzung eine Niederschlagswassergebühr wird verzichtet.
Herr Polzin unterbricht die
Sitzung und übergibt Herrn Midding von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Intecon GmbH aus Osnabrück das Wort.
Herr Midding erläutert an
Hand einer Powerpoint-Präsentation die Vorauskalkulation der Abwassergebühren
für die Jahre 2019 und 2020. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.
Zusammenfassend ergeben
sich folgende Gebührensätze:
a) Verbrauchsgebühr
pro m³: 5,17 € (bisher 4,55 €)
b)
monatliche Grundgebühr:
bis Zählergröße Q3 4 3,21
€ (bisher 3,90 €)
bis Zählergröße Q3 10 8,03
€ (bisher 7,80 €)
bis Zählergröße Q3 16 12,86
€ (bisher 11,70 €)
Der Anteil der Kosten des
Bereichs Niederschlagswasser beträgt für den Kalkulationszeitraum 6,06 %. Auf eine Festsetzung der
Niederschlagswassergebühr kann somit nach Maßgabe der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes verzichtet werden.
Detailfragen wurden von
Herrn Midding beantwortet.
Herr Polzin bedankt sich
bei Herrn Midding für die Vorstellung der Kalkulation und eröffnet wieder die
Sitzung.