Sitzung: 05.12.2018 Gemeinderat Heiningen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: H-XVIII/028/2018
Beschluss:
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Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014
wird jeweils einzeln festgestellt.
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Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe
von € 12.886,69 wird zur teilweisen Bereinigung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem
letzten kameralen Abschluss 2011 in Höhe von € 139.067,29 verwendet.
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Der ordentliche Jahresverlust und der außerordentliche
Jahresverlust im Jahresabschluss 2013 in Höhe von insgesamt € 18.134,29 wird
auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.
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Der Jahresverlust im Jahresabschluss 2014 in Höhe von
€ 26.085,00 wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.
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Dem Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2012,
2013 und 2014 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.
Olaf Kosel, Kämmerer der Samtgemeinde Oderwald, gibt einen sehr ausführlichen Rechenschaftsbericht ab.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Heiningen folgenden einstimmigen