Sitzung: 12.12.2018 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/159/2018
Beschluss:
·
der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2018
für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald wird beschlossen.
Ratsherr Dette führt aus, dass gemäß § 13 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) der Wirtschaftsplan unverzüglich neu aufzustellen ist, wenn abzusehen ist, dass
1. sich das Jahresergebnis gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird oder
- zum Ausgleich des Vermögensplans erheblich höhere Zuführungen der Kommune oder höhere Kredite erforderlich werden.
I.
Erfolgsplan
Im Erfolgsplan haben sich im laufenden Geschäftsjahr folgende wesentlichen Änderungen ergeben:
1. Umsatzerlöse
Die Wasserverkaufszahlen haben sich erfreulicherweise gesteigert. Das hat die durchgeführte Gebührenabrechnung ergeben. Der Ansatz bei der Kostenstelle 4030 „Trinkwasser“ um 19.000,00 € zu erhöhen.
2. Aufwendungen für Wasserbezug
Den erhöhten Wasserverkaufszahlen stehen leider erhöhte Wassereinkaufszahlen gegenüber. Der Ansatz bei der Kostenstelle 5010 (Purena GmbH) ist um 10.000,00 € und bei der Kostenstelle 5030 (Salzgitter Flachstahl GmbH) um 35.000,00 € zu erhöhen.
3.
Aufwendungen
für bezogene Leistungen
Die durchgeführte Ausschreibung für die Schieberwechsel in den Orten Börßum und Cramme und die nicht unerhebliche Anzahl an Wasserrohrbrüchen waren die Auslöser, dass die eingeplanten Mittel bei der Kostenstelle 5903 (Unterhaltung Rohrleitung) nicht auskömmlich sind. Der Ansatz ist um 108.000,00 € zu erhöhen.
Der Wirtschaftsplan 2018 prognostizierte einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.300,00 €. Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 weist jetzt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 144.700,00 € aus.
II.
Vermögensplan
Im Vermögensplan wird die
geplante Erschließung des Baugebietes „An der Gärtnerei“ in Börßum im laufenden
Geschäftsjahr nicht mehr umgesetzt. Die Erschließung erfolgt im Geschäftsjahr
2019. Die Ansätze bei der Wasserversorgung Ortsnetze Börßum
(-85.000,00 €) und bei den Hausanschlüssen Börßum (-45.000,00 €)
verringern sich um insgesamt -130.000,00 €. Die Baukostenzuschüsse/Beiträge
verringern sich um 25.000,00 €.
Die Kreditermächtigung wird somit auf 35.000,00 € neu festgesetzt.
Der Betriebsausschuss sowie der Samtgemeindeausschuss haben einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.
Ohne weitere Aussprache hierzu fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen