Sitzung: 12.12.2018 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/161/2018
Beschluss:
· Der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 wird zugestimmt.
· Die Verbrauchsgebühr wird auf 5,17 €/m³ Frischwasser festgesetzt.
· Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 3,21 €, bis Q3 10 auf 8,03 € und bis Q3 16 (vorher Qn 10) auf 12,86 € festgesetzt.
· Auf die Festsetzung eine Niederschlagswassergebühr wird verzichtet.
Ratsherr Polzin teilt mit,
dass die Samtgemeinde Oderwald mit Schreiben vom 26.03.2018 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH, Parkstraße 40, 49080 Osnabrück,
beauftragt hat, die Vorauskalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2019
und 2020 durchzuführen.
Weiterhin war zu prüfen, ob
für die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung eine eigenständige
Verbrauchsgebühr zu ermitteln ist. Dies ist der Fall, wenn die Kosten der
Niederschlagswasserentsorgung 12 % der Gesamtkosten nicht übersteigt.
Als Ergebnis dieser
Kalkulation wird die kostendeckende Gebühr getrennt in Verbrauchsgebühr und
Grundgebühr ausgewiesen.
Die Vorauskalkulation wurde
auf Grundlage folgender Unterlagen ermittelt:
·
Wirtschaftsplan
für das Jahr 2018
·
Vorläufiger
Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 mit Stand vom 19.10.2018
·
Jahresabschluss
zum 31.12.2017
·
Vorgaben zu den
Kalkulationsmaßstäben, insbesondere Prognosewerte zu
- Abwassermenge
- Zählergröße und -anzahl
·
Nachkalkulation
für die Jahre 2015 und 2016
·
Vorauskalkulation
für die Jahre 2017 und 2018
Nach der Ermittlung der
gebührenfähigen Kosten muss die in den Vorperioden festgestellt Über- bzw.
Unterdeckung entsprechende Beachtung finden. Unter deren Berücksichtigung ist
der voraussichtliche Deckungsbedarf, gesplittet in Verbrauchsgebühr und
Grundgebühr, festzustellen.
Dieser wird anschließend
mit den prognostizierten Mengenschlüsseln in Beziehung gesetzt, um die
kostendeckenden Gebühren zu ermitteln.
Zusammenfassend ergeben
sich folgende Gebührensätze:
a) Verbrauchsgebühr
pro m³: 5,17 € (bisher 4,55 €)
b)
monatliche Grundgebühr:
bis Zählergröße Q3 4 3,21
€ (bisher 3,90 €)
bis Zählergröße Q3 10 8,03
€ (bisher 7,80 €)
bis Zählergröße Q3 16 12,86
€ (bisher 11,70 €)
Zur Überprüfung, ob auf die
Festsetzung einer Niederschlagswassergebühr verzichtet werden kann, werden die
Kosten der Niederschlagswasserentsorgung mit den Gesamtkosten in Beziehung
gesetzt. Der Anteil der Kosten des Bereichs Niederschlagswasser beträgt für den
Kalkulationszeitraum 6,06 %. Auf
eine Festsetzung der Niederschlagswassergebühr kann somit nach Maßgabe der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes verzichtet werden.
Der Betriebsausschuss sowie
der Samtgemeindeausschuss haben einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu
entscheiden.
Ohne weitere Aussprache
fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen