Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 wird zugestimmt.

·         Die Verbrauchsgebühr wird auf 5,17 €/m³ Frischwasser festgesetzt.

·         Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 3,21 €, bis Q3 10  auf 8,03 € und bis Q3 16 (vorher Qn 10) auf 12,86 € festgesetzt.

·         Auf die Festsetzung eine Niederschlagswassergebühr wird verzichtet.


Ratsherr Polzin teilt mit, dass die Samtgemeinde Oderwald mit Schreiben vom 26.03.2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH, Parkstraße 40, 49080 Osnabrück, beauftragt hat, die Vorauskalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2019 und 2020 durchzuführen.

 

Weiterhin war zu prüfen, ob für die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung eine eigenständige Verbrauchsgebühr zu ermitteln ist. Dies ist der Fall, wenn die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung 12 % der Gesamtkosten nicht übersteigt.

 

Als Ergebnis dieser Kalkulation wird die kostendeckende Gebühr getrennt in Verbrauchsgebühr und Grundgebühr ausgewiesen.

 

Die Vorauskalkulation wurde auf Grundlage folgender Unterlagen ermittelt:

 

·         Wirtschaftsplan für das Jahr 2018

·         Vorläufiger Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 mit Stand vom 19.10.2018

·         Jahresabschluss zum 31.12.2017

·         Vorgaben zu den Kalkulationsmaßstäben, insbesondere Prognosewerte zu

-          Abwassermenge

-          Zählergröße und -anzahl

·         Nachkalkulation für die Jahre 2015 und 2016

·         Vorauskalkulation für die Jahre 2017 und 2018

 

 

Nach der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten muss die in den Vorperioden festgestellt Über- bzw. Unterdeckung entsprechende Beachtung finden. Unter deren Berücksichtigung ist der voraussichtliche Deckungsbedarf, gesplittet in Verbrauchsgebühr und Grundgebühr, festzustellen.

 

Dieser wird anschließend mit den prognostizierten Mengenschlüsseln in Beziehung gesetzt, um die kostendeckenden Gebühren zu ermitteln.

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

 

a)    Verbrauchsgebühr pro m³:       5,17 €       (bisher 4,55 €)

b)   monatliche Grundgebühr:
bis Zählergröße Q3 4                  3,21 €       (bisher 3,90 €)
bis Zählergröße Q3 10                8,03 €       (bisher 7,80 €)
bis Zählergröße Q3 16              12,86 €       (bisher 11,70 €)

 

Zur Überprüfung, ob auf die Festsetzung einer Niederschlagswassergebühr verzichtet werden kann, werden die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung mit den Gesamtkosten in Beziehung gesetzt. Der Anteil der Kosten des Bereichs Niederschlagswasser beträgt für den Kalkulationszeitraum 6,06 %. Auf eine Festsetzung der Niederschlagswassergebühr kann somit nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes verzichtet werden.

 

Der Betriebsausschuss sowie der Samtgemeindeausschuss haben einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen