Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der als Anlage beigefügten 5. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Ratsherr Dette teilt mit, dass die mit der DS SG-IX/160/2018 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2019 und 2020 von 2,16 €/m³ (bisher 2,10 €) errechnet hat.

 

Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 2,38 € (bisher 3,50 €), bis Q3 10 5,95 € (bisher 7,00 €) und bis Q3 16 9,52 € (bisher 10,40 €).

 

Aus diesem Grund ist die 5. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf wurde der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen