Die Ausschussvorsitzende Frau Cordes nimmt die Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG vor und verweist auf die §§ 40, 41, 42 und 54 Abs. 4 NKomVG. Sie verpflichtet Frau Eveline Meyer, Frau Jennifer Mack und Herrn Tilman Länger gem. § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.