Nachtrag: 05.10.2012
Sitzung: 10.10.2012 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG-IX/066/2012
Mit folgender redaktionellen
Änderung fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald einstimmig bei 2 Enthaltungen
folgenden Beschluss:
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Der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
der Oker im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel kann durch die Samtgemeinde
Oderwald aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden:
Mit Schreiben vom 25.06.2007,
26.06.2009 sowie mit Schreiben vom 05.11.2010 wurde darauf hingewiesen, dass in
den Orten Börßum, Dorstadt, Heiningen und Ohrum die Flächen der bisher
festgesetzten Überschwemmungsgebiete bei den Hochwasserereignissen in den
Jahren 1994, 1996 und 2002 nicht in vollem Umfang betroffen gewesen sind und eine
weitere Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes in diesen vier Gemeinden
auf die bebauten Flächen unseres Erachtens nicht erforderlich ist.
Herr Biehl berichtet über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Oker.
Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme bis zum 31.10.2012 in der Verwaltung der Samtgemeinde Oderwald aus. Bedenken und Anregungen können dem Landkreis Wolfenbüttel bis zum 15.11.2012 mitgeteilt werden. Der Samtgemeindeausschuss hat nach ausführlicher Beratung beschlossen, nicht zuzustimmen.
Ratsherr Bötel merkt an, dass ein eventueller Verkauf eines Gebäudes schwierig wäre, wenn dieses im Hochwasserschutzgebiet liegt.
Den Wünschen aus dem Jahr 2010 wurde nicht entsprochen, die Flächen wurden vergrößert. Auch das geplante Neubaugebiet in Heiningen sollte aus den Plänen herausgenommen werden.
Laut Ratsherrn Kalb liegt die L615 ebenfalls in dem neu ausgewiesenen Hochwasserschutzgebiet, war bisher jedoch noch nie überflutet.
Ratsherr Wessel merkt an, dass die Verwaltung der Samtgemeinde Oderwald dem Landkreis Wolfenbüttel gegenüber bereits in den Jahren 2007, 2009 sowie 2010 Bedenken geäußert hat.
Ratsherr Ganzauer hält es für sinnvoll, die bebauten Gebiete aus den Plänen herauszunehmen.
Ratsherr Wessel regt an, die rechtliche Seite zu prüfen, wenn ein Schaden durch ein Hochwasser entstehen würde.
Ratsherr Kalb merkt an, dass Maßnahmen zum Schutz der bebauten Flächen getroffen werden sollten, falls diese als Hochwasserschutzgebiet ausgewiesen werden.
Ratsfrau Reimann erklärt, dass es ggfs. Probleme mit den Versicherungen geben könnte, da die Pläne öffentlich ausgelegt werden.