Der Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der Rat der Gemeinde Ohrum stimmt der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel in der Fassung vom 12.12.2018 zu.

 


Ratsherr Schön bittet um Erläuterung zu den Änderungen im vorliegenden Vereinbarungsentwurf insbesondere bezogen auf die Förderung des Landkreises in § 7 mit jetzt nur noch 58 %.

 

Herr Kosel gibt Ausführungen zu den Änderungen der Finanzierung von Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der landesgesetzlichen Regelung zur sog. „Beitragsfreiheit“ für Kindergartenplätze. Er weist auf die regelmäßigen tatsächlichen Gebühreneinahmen, die bisherige und aktuelle Zuwendung des Landes und den damit zusammenhängenden Zuschussbetrag aus der vorliegenden Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel hin. Herr Kosel macht deutlich, dass das bisherige Gebührenaufkommen von verschieden Faktoren abhängig war und somit kein jährlich gleicher einheitlicher Wert abgeleitet werden kann. Er weist auf den bestehenden Härtefallfond in diesem Zusammenhang hin.

 

Herr Kosel stellt fest, dass mit der vorliegenden Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel eine verbesserte Förderung der Kindergartenleistungen aber auch eine Reduzierung der Förderung von Krippenleistungen verbunden ist. Insgesamt erhalten die Träger von Kindertagesstätten mit dem vorliegen Vereinbarungsentwurf jedoch eine finanzielle Verbesserung bei den Zuwendungen durch den Landkreis Wolfenbüttel.

 

Herr Kosel weist auf die deutlich erweiterten Bedarfsanmeldungen der Erziehungsberechtigten seit Einführung der „Beitragsfreiheit“ hin. Damit werden erhebliche Kostensteigerungen verbunden sein.

 

Ratsherr Ahrens stellt fest, dass mit der „Beitragsfreiheit“ jetzt eine Gleichbehandlung aller Eltern in Niedersachsen gegeben ist.