Der Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die vorliegende Prioritätenliste wird wie folgt ergänzt:

Pos. 6 Erneuerung Oderwaldstraße mit Verbindungsweg zum Schmiedeweg (Huckelweg).

Pos. 7 Erneuerung Schlesierstraße und Gehweg im Brockenblick.

Die Prioritätenliste wird in dieser Fassung zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung im Dorfentwicklungsplan empfohlen.

Das Startprojekt für die Gemeinde Ohrum wird die aktuelle Nr. 2

Sofern das Projekt Nr. 1 kurzfristig einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel aus den sog. Basisdienstleistungen erhält, entfällt diese Maßnahme im dorfentwicklungsplan und die nachfolgen Projekte rücken entsprechend auf.


Herr Kokon begrüßt Herrn Warnecke vom Planungsbüro Warnecke, Braunschweig.

 

Herr Warnecke erklärt, dass der Dorfentwicklungsplan für die 6 Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald und die Samtgemeinde Oderwald erstellt wird. Die Beschlussfassung des Gesamtplanes obliegt der Samtgemeinde Oderwald und ist für Mai/Juni 2019 terminiert.

 

Herr Warnecke schildert den bisherigen Verfahrensablauf und die noch ausstehenden Verfahrensschritte (öffentliche Auslegung des Planungsentwurfes, Beteiligung ausgewählter Träger öffentlicher Belange, Stellungnahmen prüfen und beurteilen –Abwägungen- sowie endgültige Beschlussfassung und Vorlage beim Amt für regionales Landesentwicklung –ArL-)

 

In der Umsetzungsphase bis voraussichtlich 2025 bestehen jährlich zum Stichtag 15.09. Antragsmöglichkeiten zur Projektförderung für Maßnahmen, die im Dorfentwicklungsplan dargestellt sind. Zudem kann dieser Plan jährlich fortgeschrieben werden.

 

Herr Warnecke erläutert, das Bewertungsschema und das Punktesystem im Projektantragsverfahren.

 

Er stellt die erarbeiteten Projekte im Bereich der Gemeinde Ohrum ausführlich vor. Bezogen auf das Projekt „Mehrgenerationenhaus“ (Priorität 1) könnte bis zum Ende des Aufstellungsverfahrens bereits eine Projektförderung über die beantragten „Basisdienstleistungen“ erfolgen. Dann wird dieses Projekt im Dorfentwicklungsplan nicht mehr dargestellt und die nachfolgenden Projekte rücken in ihrer Bewertung und Position einen Rang auf. Die Maßnahme -Erneuerung der Straße „Zum Sportplatz“- sollte das sog. „Startprojekt“ für die Gemeinde Ohrum werden.

 

Herr Warnecke stellt kurz den Förderrahmen vor. Für die Gemeinde Ohrum ergibt sich eine Förderquote von 53 % zuzüglich 10 % ILEK-Anteil je Projektantrag unter Berücksichtigung der bestehenden Höchstfördergrenzen.

 

Für private Maßnahmen gilt die Förderquote von 25 % zuzüglich 5 % ILEK-Anteil. Auch im privaten Sektor gibt es verschiedene Höchstfördergrenzen. 

 

Ratsherr Schön weist auf die Projektdarstellung zum Hochwasserschutz (DI) hin.

 

Ratsherr Ahrens regt an, auch die „Sanierung der Oderwaldstraße“ und eine Fußweganbindung „Westseite der L615 gegenüber dem Friedhof als Verlängerung vom Parkraum an der Druckwerkstatt hin zum Feldweg“ mit in den Dorfentwicklungsplan aufzunehmen.

 

Herr Kokon erläutert ausführlich die Hochwasserschutzsituation für Ohrum im Zusammenhang mit der Wehranlage und den geplanten Sohlgleiten. Er regt an, diese Situation nochmal auf Arbeitsgruppen- und Verwaltungsebene zu besprechen.

 

Es folgt eine ausführliche Aussprache.