Anfragen gemäß der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

 

7.1       Ratsherr Naue fragt an, wann in Börßum die restlichen Schmutzwasserkanäle „genebelt“ werden. Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann bittet um Verständnis, dass durch die Vielzahl an Projekten eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist. Bis Ende des Jahres wird die Maßnahme aber durchgeführt.

 

7.2       Ratsherr Kokon fragt an, wie es mit der Klärschlammvererdungsanlage weitergeht. Hierzu berichtet Herr Biehl, dass es mit zwei Grundstückseigentümern Gespräche hinsichtlich eines Grundstückserwerbs zwischen Dorstadt und Ohrum gegeben hat. Einigungen konnten diesbezüglich noch nicht erzielt werden. Die Verwirklichung einer Klärschlammvererdungsanlage im Bereich der Schönungsteiche wird aufgrund der ersten Artenschutzuntersuchung von dem beauftragten Fachbüro als nur schwer umsetzbar dargestellt. Ratsherr Polzin fragt an, ob der Pachtvertrag der Pferdekoppel nicht außerordentlich kündbar wäre. Dies wird von Herrn Samtgemeindebürgermeister Lohmann verneint. Die Sachlage wurde von einem Rechtsanwalt diesbezüglich geprüft. Die Umsetzung einer Klärschlammvererdungsanlage auf der derzeitigen Pferdekoppel wäre nach Beendigung des Pachtvertrages im Jahr 2026 möglich.

 

7.3       Auf die Frage vom Ratsherrn Kokon erwidert Herr Biehl, dass eine Überprüfung der Druckleitung von Dorstadt entlang der Oker bis zur Kläranlage noch nicht durchgeführt wurde. Eine Umsetzung wird in diesem Jahr noch erfolgen.