5.1    Dorfgemeinschaftshaus

·      Die Leinwand ist installiert. Jetzt fehlt noch ein Beamer. Die Samtgemeinde hat noch einen Kurzdistanz-Beamer zur Verfügung. Herr Biehl wird diese Angelegenheit mit der Samtgemeinde klären.

·      Der WLAN-Router funktioniert immer noch nicht. Herr Biehl wird die Fa. Beam GmbH diesbezüglich noch einmal auffordern.

·      Die Türblätter und die Türzargen der Umkleideräume sind abgängig.

·      Ein Regefallrohr ist verstopft.

·      Die Straßenbeleuchtung am DGH ist defekt.

5.2    Gemeindestraße „Am Bruch“

·      Auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Wendeplatz sind die Nadelbäume abgängig. Die Kosten für die Fällung und Entsorgung belaufen sich auf rd. 800,00 €. Eine private Fällung kam nicht zustande. Es wird geprüft, ob der Gemeindearbeiter die Baumfällungen durchführen kann. Über einen Verkauf des Grundstückes sollte nachgedacht werden.

·      Der FMI-Weg von der Gemeindestraße „Am Bruch“ bis zur Oker soll erneuert werden. Der Kreuzungsbereich sollte in diesem Zuge mit erneuert werden. Frau Beitz stellt den Kontakt zur FMI her, um einen Ortstermin mit der bauausführenden Firma zu vereinbaren.

5.3    Gemeindestraße „Alter Holzweg“

·      Der Ausbau der Gemeindestraße „Alter Holzweg“ ist als Startprojekt der Gemeinde im Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurden. Aus dem Jahr 2014 liegt eine Planung und eine Kostenschätzung vor. Die Unterlagen werden mit dem Protokoll überreicht.

5.4    Gemeindestraße „Harzstraße“

·      Die Bauarbeiten der LSW sind im Fußwegbereich soweit abgeschlossen. Lediglich das Trafohäuschen ist noch abzureißen. Eine Bauabnahme mit der LSW ist dann noch durchzuführen.

·      Das Wappen am Trafohäuschen ist abgebaut und steht beim Bürgermeister. Der neue Standort steht noch nicht fest. Gespräche mit der kath. Kirchengemeinde laufen zurzeit.

5.5    Baugebiet „Waldblick Nord“

·      Am 26.04.2019 findet ein Abstimmungsgespräch zwischen Verwaltung und Planungsbüro statt. Die neue Mitarbeiterin vom Ing.-Büro Kuhn + Partner wird sich vorstellen. Danach werden die überarbeiteten Unterlagen mit dem Landkreis und dem Grundstückseigentümer abgestimmt, bevor der Rat die Unterlagen zur Beschlussfassung vorgelegt bekommt.

5.6    „Langer Graben“

·      Die Birke am „Langen Graben“ hinter dem Grundstück „Hinter dem Kloster 18“ muss gefällt werden. Der Baum drückt das Mauerwerk zum vorgenannten Grundstück hoch. Des Weiteren hat der Baum eine gefährliche Schräglage. Kostenangebote werden von der Verwaltung eingeholt.

5.7    Gemeindestraße „Hinter dem Kloster“

·      Die Handpumpe vor dem Grundstück „Hinter dem Kloster 19“ ist abgängig. Die Pumpe sollte restauriert werden.