Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

·         Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor werden ermächtigt, den Auftrag für die Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 3) für das Startprojekt der Gemeinde Dorstadt “Erneuerung der Gemeindestraße Alter Holzweg“ im Rahmen der Dorfentwicklung an das wirtschaftlich günstigste Planungsbüro zu vergeben.

 


Herr Biehl berichtet, dass der Rat der Gemeinde Dorstadt in seiner Sitzung am 07.03.2019 die Prioritätenliste zur Dorfentwicklung beschlossen und als Startprojekt die Maßnahme “Erneuerung der Gemeindestraße Alter Holzweg“ festgelegt hat.

 

Die Antragstellung der “Startprojekte“ muss bis zum 15.09.2019 erfolgen.

 

Die für die Antragstellung notwendigen Planungen müssen daher umgehend eingeleitet werden. Im Rahmen der Dorfentwicklung sind Planungsleistungen nur zuwendungsfähig, wenn für diese vorab eine freihändige Vergabe (Honorarpreisanfrage) durchgeführt wird und die Vergabe der Planungsleistungen an das wirtschaftlichste Planungsbüro erfolgt.

 

Die Vergabe der Planungsleistungen sollte stufenweise erfolgen. Die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Grundlagenermittlung, 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind zwingend für die Antragstellung erforderlich. Die Leistungsphasen 4 – 9 (4. Genehmigungsplanung, 5. Ausführungsplanung, 6. Vorbereitung der Vergabe, 7. Mitwirkung bei der Vergabe, 8. Objektüberwachung, 9. Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI sind erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides für die beantragte Maßnahme zu beauftragen.

 

Im Rahmen der freihändigen Vergabe werden 3 Planungsbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Nach Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

Damit die Antragstellung zum 15.09.2019 umgesetzt werden kann, muss schon jetzt über die Vergabe der Planungsleistungen beschlossen werden.

 

Herr Plumeyer trägt vor, dass er nur die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 zustimmen kann. Ohne verlässliche Zahlen zu den Baukosten wird er der Erneuerung der Gemeindestraße „Alter Holzweg“ nicht zustimmen.