Der
Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Dem
Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der Begründung wird zugestimmt.
- Die
öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden wird beschlossen
(Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Herr Kokon erläutert die notwenigen Änderungsbelange (Höhenangaben und Fläche für Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen). Das Verfahren soll als „vereinfachtes Verfahren“ erfolgen.