Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss:

·         Die Entscheidung zur Beauftragung des Fachbüros Ing.-Büro Pabsch und Partner GmbH, Hildesheim, wird vertagt

 


Herr Kokon erklärt, dass er sich mit dem Thema „Wehranlage Oker“ schon beschäftigt, seitdem er in Ohrum wohnt.  Der teilweise und stetig schon erfolgte Rückbau der sanierungsbedürftigen Anlage in Verbindung mit der Niederlegung der Staurechte soll nunmehr in einem wasserbaulichen Verfahren mit der Errichtung einer Sohlgleite abgehandelt werden. Er sieht hierbei Nachteile für die Hochwasser- / und Überschwemmungssituation im Bereich der Gemeinde Ohrum und regt daher an, sich im bevorstehenden Verfahren durch ein Fachbüro beraten zu lassen.

 

Ratsherr Kuhlmann stellt fest, dass das Verfahren noch nicht begonnen wurde. In einer sog. Antragskonferenz wurden bisher lediglich Planungsentwürfe vorgestellt, um Bedenken und Anregungen zum Verfahren zu erhalten. Verschieden vorgetragene Bedenken werden aktuell in die Verfahrensplanung eingearbeitet bzw. abgewogen. Nach dem offiziellen Verfahrensbeginn zum Rückbau der Wehranlage wird die Gemeinde Ohrum direkt beteiligt. Der Verfahrensbeginn ist seines Erachtens nicht kurzfristig zu erwarten.

 

Er beantragt daher, die Entscheidung zu diesem TOP zu vertagen bis die endgültigen und vollständigen Antragsunterlagen zum geplanten Verfahren vorliegen.

 

Ratsherr Schön macht deutlich, dass die vorgestellten Planungen in der sog. Antragskonferenz nicht plausibel waren. Die Berechnungsgrundlagen gehen auf ein funktionsloses Wehr zurück. Er weist auch auf Hochwasserschutzmaßnahmen hin, die seines Erachtens nunmehr zu einem generell schnelleren Zufluss im Bereich Ohrum führen.

 

Ratsher Ahrens stellt fest, dass eine abschließende konkrete Planunterlage bisher noch fehlt.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion an der sich Herr Kokon und die Ratsmitglieder Kuhlmann und Schön maßgeblich beteiligen. Hierbei geht es hauptsächlich um die Funktion der Wehranlage, der Stauwurzel, den Pflegezustand der Oker, die gegenseitigen Verfahrensinteressen, die ökologischen Ansätze, den möglicherweise auch früheren Auslegungszeitpunkt und notwendige Informationsbelange.