Herr Biehl berichtet, dass

 

3.1       der Erwerb der nördlich der Kläranlage Kissenbrück gelegenen Grundstücksfläche („Pferdekoppel“) am 30.10.2019 notariell beurkundet wurde. Zur Rechtswirksamkeit des Vertrages ist die Genehmigung des Landkreises Wolfenbüttel nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich. Die Anforderung der Genehmigung erfolgt über den Notar.

 

3.2       die Betonüberprüfung der Baulichkeiten (Hochbehälter und Kombibecken) der ehem. Kläranlage Börßum vom beauftragten Ing.-Büro ausgewertet wurden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Hochbehälter nicht als geeignet erachtet wird. Das Kombibecken kann aber genutzt werde. Das Becken muss punktuell ertüchtigt und anschließend neu beschichtet werden. Vorher soll ein Statiker das Becken noch einmal untersuchen.

 

3.3       im Zuge des Ausbaus des Bahnhofvorplatzes in Börßum der Regenwasserhauptkanal in einer Länge von rd. 30 m erneuert werden muss. Des Weiteren wurde bei vorgenannten Baumaßnahme festgestellt, dass der Pumpensumpf eines Kleinpumpwerkes defekt ist. Die Erneuerung des Kleinpumpwerkes wurde veranlasst.

 

3.4       am 28.11.2019 ein Gespräch mit dem Planungsbüro EKO-PLANT stattgefunden hat. Das Planungsbüro hat mitgeteilt, dass der Bau der Klärschlammvererdungsanlage nach heutigem Stand rd. 200.000,00 € teurer ausfällt als die ursprüngliche Kostenschätzung. Somit würde die Anlage jetzt bei rd. 900.000,00 € liegen.

 

Die Anwesenden führen einen kurzen Austausch über die derzeit noch gesuchten Alternativflächen für die Errichtung der Klärschlammvererdungsanlage.