Beschluss: einstimmig beschlossen

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig dem Samtgemeinderat:

 

·         die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Alternativformulierung zu beschließen.

 


Ratsherr Polzin führt an, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen (Eigenbetriebsverordnung) und dem Hinweis des Landesrechnungshofes die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Oderwald anzupassen ist.

 

Eine Neufassung der Betriebssatzung, die auf Grundlage einer Musterbetriebssatzung des Niedersächsischem Städte- und Gemeindebundes (Stand: 20.12.2018) erstellt wurde, liegt dieser Drucksache als Anlage bei.

 

Ratsherr Ganzauer bittet darum, dass die für den Eigenbetrieb Wasserversorgung gefundene Alternativformulierung für den § 5 Abs. 2 auch für die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung übernommen wird.

 

Anm.: Es wurde sich bereits mit Herrn Polzin auf folgende Alternativformulierung der § 5 Abs. 2 der o.g. Betriebssatzungen verständigt. Diese lautet wie folgt:

 

„Über die von der Samtgemeindebürgermeisterin bzw. von dem Samtgemeindebürgermeister erteilten Weisungen ist die Betriebsleitung zu unterrichten.