Sitzung: 02.12.2019 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-X/235/2019
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig dem Samtgemeinderat:
·
die Neufassung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung unter Berücksichtigung
der Alternativformulierung zu beschließen.
Ratsherr Polzin führt an, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen
(Eigenbetriebsverordnung) und dem Hinweis des Landesrechnungshofes die
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Oderwald anzupassen ist.
Eine Neufassung der Betriebssatzung, die auf Grundlage einer
Musterbetriebssatzung des Niedersächsischem Städte- und Gemeindebundes (Stand:
20.12.2018) erstellt wurde, liegt dieser Drucksache als Anlage bei.
Ratsherr Ganzauer bittet darum, dass die für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung gefundene Alternativformulierung für den § 5 Abs. 2 auch für
die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
übernommen wird.
Anm.: Es wurde sich bereits mit Herrn
Polzin auf folgende Alternativformulierung der § 5 Abs. 2 der o.g. Betriebssatzungen
verständigt. Diese lautet wie folgt:
„Über die von der Samtgemeindebürgermeisterin bzw. von
dem Samtgemeindebürgermeister erteilten Weisungen ist die Betriebsleitung zu
unterrichten.