Sitzung: 02.12.2019 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-X/234/2019
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig dem Samtgemeinderat
·
die Neufassung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung unter Einbeziehung der
Alternativformulierung zu beschließen.
Ausschussvorsitzender Dette berichtet, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen
(Eigenbetriebsverordnung) und dem Hinweis des Landesrechnungshofes ist die
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Oderwald anzupassen ist.
Eine Neufassung der Betriebssatzung, die auf Grundlage einer
Musterbetriebssatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (Stand:
20.12.2018) erstellt wurde, liegt dieser Drucksache als Anlage bei.
Ratsherr Polzin merkt an, dass sich beim Lesen der Neufassung Unklarheiten
ergeben. Diese resultieren aus den dort angegebenen Zuständigkeiten von
Betriebsleitung (§ 3) und Samtgemeindebürgermeister/in (§ 5).
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erörtert kurz den Sachverhalt und
verbleibt mit dem stellv. Ausschussvorsitzenden Polzin so, dass beide im
Nachgang der Sitzung zusammen eine Alternativformulierung finden und diese dem
Samtgemeinderat zur Entscheidung vorgelegen.
Anm.: Es wurde sich bereits mit
Herrn Polzin auf folgende Alternativformulierung der § 5 Abs. 2 der
o.g. Betriebssatzungen verständigt. Diese lautet wie folgt:
„Über die von der
Samtgemeindebürgermeisterin bzw. von dem Samtgemeindebürgermeister erteilten
Weisungen ist die Betriebsleitung zu unterrichten.“