Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig dem Samtgemeinderat

 

·         die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung unter Einbeziehung der Alternativformulierung zu beschließen.

 


Ausschussvorsitzender Dette berichtet, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen (Eigenbetriebsverordnung) und dem Hinweis des Landesrechnungshofes ist die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Oderwald anzupassen ist.

 

Eine Neufassung der Betriebssatzung, die auf Grundlage einer Musterbetriebssatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (Stand: 20.12.2018) erstellt wurde, liegt dieser Drucksache als Anlage bei.

 

Ratsherr Polzin merkt an, dass sich beim Lesen der Neufassung Unklarheiten ergeben. Diese resultieren aus den dort angegebenen Zuständigkeiten von Betriebsleitung (§ 3) und Samtgemeindebürgermeister/in (§ 5).

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erörtert kurz den Sachverhalt und verbleibt mit dem stellv. Ausschussvorsitzenden Polzin so, dass beide im Nachgang der Sitzung zusammen eine Alternativformulierung finden und diese dem Samtgemeinderat zur Entscheidung vorgelegen.

 

Anm.: Es wurde sich bereits mit Herrn Polzin auf folgende Alternativformulierung der § 5 Abs. 2 der o.g. Betriebssatzungen verständigt. Diese lautet wie folgt:

 

„Über die von der Samtgemeindebürgermeisterin bzw. von dem Samtgemeindebürgermeister erteilten Weisungen ist die Betriebsleitung zu unterrichten.“