Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, mit den Gemeinden Cremlingen, Schladen-Werla und den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse und Sickte sowie ggf. dem Landkreis Wolfenbüttel die notwendigen Vorbereitungen zur Gründung einer gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum 01.10.2020, zu treffen.

 

·         Das von der Samtgemeinde Oderwald in die Gesellschaft einzubringende Stammkapital einschließlich Gründungskosten wird auf 10.000 € festgesetzt und im Haushalt 2020 unter dem Konto 57100.784300 (Wirtschaftsförderung, Erwerb Anteilsrechte) zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden unter dem Konto 57100.431800 (Wirtschaftsförderung, Zuschüsse übrige Bereiche) im Haushaltsjahr 2020 15.000 € sowie in den nachfolgenden Jahren jeweils 25.000 € zur Beteiligung an den jährlichen Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt.

 

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den künftigen Gesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag zu erarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel die beabsichtigte Errichtung einer „Kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft“ gemäß § 152 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) anzuzeigen, um den notwendigen Genehmigungsprozess zu verkürzen.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erläutert die Verwaltungsvorlage und verweist hierbei insbesondere auf die im Nachgang übersandte Projektskizze. Er fügt an, dass im Rahmen der Vorbereitungen auch eine rechtliche Expertise zur möglichen Rechtsform sowie zu steuer- und beihilferechtlichen Fragestellungen eingeholt wurde.

 

Er verweist auf die wesentlichen Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen „Kommunale Wirtschaftsförderung. Grundsätzlich ist hier festzuhalten, dass sich die Kommunen zusammenschließen, um gemeinsam eine eigene Wirtschaftsförderung zu betreiben. Er weist darauf hin, dass sich die unter Nr. 2 Punkte 2 bis 4 der vorliegenden Projektskizze aufgeführten Ergebnisse mittlerweile vom Grundsatz her verändert haben. Hier besteht inzwischen zumindest schon einmal die Bereitschaft seitens des Landkreises Wolfenbüttel eine gemeinsame Wirtschaftsförderung zu betreiben. Seitens der Landrätin ist dieses lt. seinem Kenntnisstand bereits in der vergangenen Sitzung des Kreistages so geäußert worden.

 

Die bisherige Aufgabenwahrnehmung der Wirtschaftsförderung beim Landkreis Wolfenbüttel umfasst die Kernbereiche Bestandspflege, Existenzgründung und Innovativberatung. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Landkreisen eingeschränkten personellen Ausstattung können diese Aufgaben jedoch nur begrenzt wahrgenommen werden. Hierzu hatte er bereits in der Sitzung des Personal- und Finanzausschusses berichtet. Hier kam die Frage auf, seit wann es mitunter diese eigenständig geführten Wirtschaftsförderungsgesellschaften gibt. Hierzu teilt er mit, dass die Wirtschaftsregion Goslar seit dem Jahr 2010 und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Peine im Jahr 2007 bestehen.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger