Sitzung: 22.01.2020 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/242/2020
Beschluss:
·
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, mit den Gemeinden Cremlingen,
Schladen-Werla und den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse und Sickte sowie
ggf. dem Landkreis Wolfenbüttel die notwendigen Vorbereitungen zur Gründung
einer gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum
01.10.2020, zu treffen.
·
Das von der
Samtgemeinde Oderwald in die Gesellschaft einzubringende Stammkapital
einschließlich Gründungskosten wird auf 10.000 € festgesetzt und im Haushalt
2020 unter dem Konto 57100.784300
(Wirtschaftsförderung, Erwerb Anteilsrechte) zur Verfügung gestellt.
Weiterhin werden unter dem Konto 57100.431800
(Wirtschaftsförderung, Zuschüsse übrige Bereiche) im Haushaltsjahr 2020 15.000
€ sowie in den nachfolgenden Jahren jeweils 25.000 € zur Beteiligung an den
jährlichen Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt.
·
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den künftigen
Gesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag zu erarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
·
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, der Kommunalaufsicht des Landkreises
Wolfenbüttel die beabsichtigte Errichtung einer „Kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft“ gemäß §
152 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
anzuzeigen, um den notwendigen Genehmigungsprozess zu verkürzen.
Herr Samtgemeindebürgermeister
Lohmann erläutert die Verwaltungsvorlage und verweist hierbei insbesondere auf
die im Nachgang übersandte Projektskizze. Er fügt an, dass im Rahmen der
Vorbereitungen auch eine rechtliche Expertise zur möglichen Rechtsform sowie zu
steuer- und beihilferechtlichen Fragestellungen eingeholt wurde.
Er verweist auf die wesentlichen Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen „Kommunale Wirtschaftsförderung. Grundsätzlich ist hier festzuhalten, dass sich die Kommunen zusammenschließen, um gemeinsam eine eigene Wirtschaftsförderung zu betreiben. Er weist darauf hin, dass sich die unter Nr. 2 Punkte 2 bis 4 der vorliegenden Projektskizze aufgeführten Ergebnisse mittlerweile vom Grundsatz her verändert haben. Hier besteht inzwischen zumindest schon einmal die Bereitschaft seitens des Landkreises Wolfenbüttel eine gemeinsame Wirtschaftsförderung zu betreiben. Seitens der Landrätin ist dieses lt. seinem Kenntnisstand bereits in der vergangenen Sitzung des Kreistages so geäußert worden.
Die bisherige Aufgabenwahrnehmung der Wirtschaftsförderung beim Landkreis Wolfenbüttel umfasst die Kernbereiche Bestandspflege, Existenzgründung und Innovativberatung. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Landkreisen eingeschränkten personellen Ausstattung können diese Aufgaben jedoch nur begrenzt wahrgenommen werden. Hierzu hatte er bereits in der Sitzung des Personal- und Finanzausschusses berichtet. Hier kam die Frage auf, seit wann es mitunter diese eigenständig geführten Wirtschaftsförderungsgesellschaften gibt. Hierzu teilt er mit, dass die Wirtschaftsregion Goslar seit dem Jahr 2010 und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Peine im Jahr 2007 bestehen.
Nach kurzer Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger