Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

·         Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor werden ermächtigt, die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019 zum Ende des Jahres zu kündigen.

 


Ratsherr Homes teilt mit, dass mit dem 01.08.2018 das Land Niedersachsen die komplette Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder eingeführt hat. Auch wenn das Land Niedersachsen hierfür deutlich mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen musste, als es ursprünglich geplant hatte, bestehen bei einer Reihe von Städten und Gemeinden Defizite, die aktuell noch über eine Härtefallregelung abgemildert werden. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens eine gutachterliche Untersuchung möglicher Rechtsansprüche an die Rechtsanwaltskanzlei Dombert, Potsdam, in Auftrag gegeben. Wesentliches Ergebnis des Gutachtens ist, dass der Gesetzgeber mit Einführung der Beitragsfreiheit in § 21 Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) die ihn treffenden Anforderungen nach dem strikten Konnexitätsprinzip gewahrt hat. Es ist festzuhalten, dass einem Normenkontrollverfahren wegen der Verletzung des Konnexititätsprinzips keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen ihren Mitgliedern, auf der Grundlage ihrer Auswertungen die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe neu zu verhandeln.

 

Mit Schreiben vom 23.01.2020 wurde das Revisionsverfahren nach § 7 Abs. 5 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel eröffnet. Dies war angezeigt, da nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.12.2019 die zweckgebundenen Zuschüsse im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie (als Ausgleich für die zum Kindergartenjahr 2018/2019 eingeführte Beitragsfreiheit im Ü3-Bereich) nicht auskömmlich waren. Erste Gespräche wurden mit dem Kreisjugendamt sodann am 27.02.2020 geführt. Da die Entwicklungen zur Coronapandemie weitergehende Gespräche nahezu zum Erliegen gebracht haben, wurde in einem Telefonat mit Frau Landrätin Steinbrügge das weitere Vorgehen erläutert. Mit Blick auf die in § 10 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel genannten Kündigungsfristen (6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres), wird diese bis spätestens 30.06. zum Ende des Jahres ausgesprochen. Der Landkreis Wolfenbüttel befindet sich zzt. noch in der Phase der Prüfung von Berechnungsmodellen. Eine abschließende Beurteilung sowie die Einbindung der politischen Gremien kann jedoch bis Mitte des Jahres nicht sichergestellt werden.

 

Ziel beider Vertragspartner ist es, für die Aufgabenwahrnehmung über den 01.01.2021 hinaus einen finanziellen Rahmen zu schaffen, der den Gemeinden für den Bereich der Personal- und Investitionskosten eine nachhaltige Entlastung schafft.