Sitzung: 10.06.2020 Gemeinderat Dorstadt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: D-XVIII/041/2020
Ohne
weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden
Beschluss:
·
Der
Bürgermeister und der Gemeindedirektor werden ermächtigt, die Vereinbarung über
die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019
zum Ende des Jahres zu kündigen.
Ratsherr Homes teilt mit, dass
mit dem 01.08.2018 das Land Niedersachsen die komplette Beitragsfreiheit für
Kindergartenkinder eingeführt hat. Auch wenn das Land Niedersachsen hierfür
deutlich mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen musste, als es ursprünglich
geplant hatte, bestehen bei einer Reihe von Städten und Gemeinden Defizite, die
aktuell noch über eine Härtefallregelung abgemildert werden. Aus diesem Grund
hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens eine
gutachterliche Untersuchung möglicher Rechtsansprüche an die
Rechtsanwaltskanzlei Dombert, Potsdam, in Auftrag gegeben. Wesentliches Ergebnis des Gutachtens ist, dass der Gesetzgeber mit
Einführung der Beitragsfreiheit in § 21 Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
(KiTaG) die ihn treffenden Anforderungen nach dem
strikten Konnexitätsprinzip gewahrt hat. Es ist festzuhalten,
dass einem Normenkontrollverfahren wegen der Verletzung des
Konnexititätsprinzips keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen
ihren Mitgliedern, auf der Grundlage ihrer Auswertungen die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe neu zu verhandeln.
Mit
Schreiben vom 23.01.2020 wurde das Revisionsverfahren nach § 7 Abs. 5 der
Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel
gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel eröffnet. Dies war angezeigt, da nach
Vorlage des Bewilligungsbescheides der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom
13.12.2019 die zweckgebundenen Zuschüsse im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie
(als Ausgleich für die zum Kindergartenjahr 2018/2019 eingeführte
Beitragsfreiheit im Ü3-Bereich) nicht auskömmlich waren. Erste Gespräche wurden
mit dem Kreisjugendamt sodann am 27.02.2020 geführt. Da die Entwicklungen zur
Coronapandemie weitergehende Gespräche nahezu zum Erliegen gebracht haben,
wurde in einem Telefonat mit Frau Landrätin Steinbrügge das weitere Vorgehen
erläutert. Mit Blick auf die in § 10 der Vereinbarung über die Förderung von
Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel genannten Kündigungsfristen
(6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres), wird diese bis spätestens 30.06. zum
Ende des Jahres ausgesprochen. Der Landkreis Wolfenbüttel befindet sich zzt.
noch in der Phase der Prüfung von Berechnungsmodellen. Eine abschließende
Beurteilung sowie die Einbindung der politischen Gremien kann jedoch bis Mitte
des Jahres nicht sichergestellt werden.
Ziel beider
Vertragspartner ist es, für die Aufgabenwahrnehmung über den 01.01.2021 hinaus
einen finanziellen Rahmen zu schaffen, der den Gemeinden für den Bereich der
Personal- und Investitionskosten eine nachhaltige Entlastung schafft.