Sitzung: 10.06.2020 Gemeinderat Dorstadt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: D-XVIII/042/2020
Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der
Gemeinde Dorstadt mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1
Enthaltung folgende Beschlüsse:
·
Für den barrierefreien Umbau der
Bushaltestellen in der Gemeinde Dorstadt, einschließlich der Bestandsaufnahme der
IST-Situation sowie der Antragsbearbeitung für die ÖPNV-Programme des Landes
Niedersachsen und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig, wird der als
Entwurf beigefügte Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer + Partner,
Kaiserstraße 2, 38690 Goslar/Vienenburg, abgeschlossen
·
Die
Fördermittelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und dem
Regionalverband Großraum Braunschweig werden auf Grundlage der vorliegenden
Planungsentwürfe für den barrierefreien Umbau der vier Haltestellen in der
Gemeinde Dorstadt gestellt.
Herr Polzin erläutert die Drucksache D-XVIII/042/2020. Für die Erstellung der Fördermittelanträge hat das Ing.-Büro Damer und Partner eine Bestandsermittlung und eine Vorplanung ausgearbeitet. Herr Polzin bittet Herrn Schwartz vom Ing.-Büro Damer und Partner diese Vorplanung vorzustellen. Hierzu wird die Sitzung um 20:12 Uhr unterbrochen.
Herr Schwartz erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Umbauplanung der vier Bushaltstellen.
Herr Polzin bedankt sich bei Herrn Schwartz für die Erläuterungen und eröffnet um 20:33 Uhr die Sitzung.
Herr Söchting berichtet, dass er im vergangenen Jahr eine Anfrage ausgearbeitet hat, hinsichtlich einer 100% Förderung durch das Land bzw. durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen. Herr Polzin trägt vor, dass darauf bisher keine Antwort eingegangen ist. Dieser Umstand ist für Herrn Söchting nicht tragbar. Herr Söchting bemängelt auch den Wegfall der Bushaltebuchten. Unter diesen Voraussetzungen wird er den Beschlussvorschlägen nicht zustimmen.
Frau Beitz führt aus, dass die Umbaukosten zu hoch seien.
Herr von Löbbecke trägt vor, dass aufgrund der hohen Förderung der Umbaumaßnahme mit 87,5 % die Baumaßnahme durchgeführt werden muss, zumal die Bushaltstellen sich in einem schlechten Zustand befinden.