Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Rat der Gemeinde Flöthe fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  • Der Bürgermeister bzw. sein Vertreter werden ermächtigt, die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019 zum Ende des Jahres zu kündigen.

 


 

Herr Kosel führt aus, dass mit der Einführung der Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachsen im Kindergarten eine Ertragsgrundlage für die Gemeinden bei der Finanzierung von Kindertagesstätten entfallen ist.  Er erklärt, dass der Landkreis Wolfenbüttel Träger der Jugendhilfe und somit zur Aufgabenerfüllung des Kindertagestättenrechts gesetzlich verpflichtet ist. Die kreisangehörigen Gemeinden haben daher mit dem Landkreis Wolfenbüttel eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung des Kindertagesstättenrechts im Landkreis Wolfenbüttel abgeschlossen, in der neben den Landeszuwendungen auch die weitergehenden Finanzierungserfordernisse festgelegt wurden.

 

Herr Kosel stellt fest, dass aus dem vorliegenden Gutachten eindeutig hervorgeht, dass die kreisangehörigen Kommunen in dieser Angelegenheit nicht klagebefugt sein werden. Zudem ist die aktuelle Finanzierung der Kindertagesstätten, auf der Grundlage der neuen Zuwendungsvorschriften des Landes im Zusammenhang mit der geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel, für die kreisangehörigen Kommunen nicht mehr auskömmlich finanzierbar.

 

Aus diesem Grund wurde mit Schreiben vom 23.01.2020 das sog. Revisionsverfahren zur Vereinbarung gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel eröffnet. Aufgrund der Krisensituation im 1. Halbjahr 2020 sind die notwendigen Gespräche mit dem Landkreis Wolfenbüttel bislang nicht zum Abschluss gekommen. Daher ist es nunmehr angezeigt, die Vereinbarung fristgerecht zu kündigen, um Finanzierungsnachteile für das folgende Kindertagesstättenjahr auszuschließen.

 

Diese Verfahrensweise soll in allen kreisangehörigen Kommunen so erfolgen.

 

Herr Kosel weist im Zusammenhang mit der finanziellen Neuregelung in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel auch gleich auf die zu erwartenden Anforderungen der zukünftigen Förderung (Betreuung und Bildung) von Kindern in Kindertagesstätten hin (Geburtensteigerungen, Personalschlüssel, Gruppengrößen usw.).

 

Ratsfrau Reimann geht auf das Thema „Konnexsität“ ein und macht deutlich, dass sich das Land hier der Gesamtverantwortung entzieht.

 

Herr Bassy verdeutlicht, dass die Kommunalfinanzen kaum noch Steuerungsmöglichkeiten eröffnen und die Zukunftsentwicklung/-gestaltung zum Kindertagesstättenrecht sinnvoll und finanziell auskömmlich geregelt werden muss.