Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss Wasserversorgung einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald wird festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Der Jahresüberschuss für 2019 in Höhe von 11.751,24 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2020 vorgetragen und mit dem Bilanzposten Gewinnvortrag verrechnet.

 


Ratsherr Dette berichtet, dass die Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt hat.

 

Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.751,24 € ab.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig, wurde beauftragt den Jahresabschluss zu prüfen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.