Sitzung: 29.09.2020 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: SG-X/275/2020
Beschlussvorschlag:
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss
Wasserversorgung einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten
wird, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 für den
Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald wird festgestellt.
·
Gemäß
§ 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige
Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung
erteilt.
· Der Jahresüberschuss für 2019 in Höhe von 11.751,24 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2020 vorgetragen und mit dem Bilanzposten Gewinnvortrag verrechnet.
Ratsherr Dette berichtet, dass die Steuerberatungsgesellschaft INTECON
Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, den Jahresabschluss –
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des
Eigenbetriebes Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr
vom 01.01. bis 31.12.2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften erstellt hat.
Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.751,24 €
ab.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig,
wurde beauftragt den Jahresabschluss zu prüfen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und
die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung
erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb
wird wirtschaftlich geführt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als
zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2019
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem
Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur
Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.