Sitzung: 29.09.2020 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: SG-X/276/2020
Beschlussvorschlag:
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss
Abwasserbeseitigung einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten
wird, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 für den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald werden festgestellt.
·
Gemäß
§ 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige
Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung
erteilt.
· Der Jahresüberschuss für 2019 in Höhe von 69.756,05 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2020 vorgetragen und im Bilanzposten Gewinnvortrag eingestellt.
Ratsherr Polzin, trägt vor, dass die Steuerberatungsgesellschaft INTECON
Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, den Jahresabschluss –
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des
Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald für das
Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 unter Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften erstellt hat.
Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 69.756,05 € ab.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig,
wurde damit beauftragt den Jahresabschluss 2019 zu prüfen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die
Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der
Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird
wirtschaftlich geführt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als
zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2019
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem
Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur
Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.