Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald werden festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Der Jahresüberschuss für 2019 in Höhe von 69.756,05 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2020 vorgetragen und im Bilanzposten Gewinnvortrag eingestellt.


Ratsherr Polzin, trägt vor, dass die Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt hat.

 

Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 69.756,05 € ab.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig, wurde damit beauftragt den Jahresabschluss 2019 zu prüfen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.