Sitzung: 06.10.2021 Gemeinderat Dorstadt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: D-XVIII/060/2021
Sodann fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt
bei 3 Enthaltungen einstimmig
folgenden Beschluss:
- Der als Anlage beigefügten Satzung der
Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und
Auslagenentschädigung wird zugestimmt.
Herr Bürgermeister Polzin trägt vor, dass der Rat der Gemeinde Dorstadt letztmalig in seiner Sitzung am 16.02.2012 die originäre Fassung der Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung beschlossen hat.
Bei der in der Anlage beigefügten Neufassung der Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienst- und Auslagenentschädigung wurden geringe Anpassungen bei den Entschädigungssätzen durchgeführt.
Darüber
hinaus ist anzumerken, dass die Samtgemeinde Oderwald bereits mit Beginn der
Kommunalwahlperiode 2016 die elektronische Ratsarbeit eingeführt hat.
D.h.
den Ratsmitgliedern werden sämtliche Informationen in der Regel über das
Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald digital übermittelt,
insbesondere Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften einschließlich
der erforderlichen Anlagen. Jedem Mitglied des Samtgemeinde- und der
Gemeinderäte wird ein digitales Endgerät in Form eines iPads zur Umsetzung der digitalen
Ratsarbeit zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben
einen hohen Sicherheitsstandard und werden über einen Zeitraum von 5 Jahren
abgeschrieben. Diejenigen Ratsmitglieder, die auch in der Kommunalwahlperiode
2021 ihre Ratsmitgliedschaft weiter fortsetzen, nutzen das im Jahre 2016 zur
Verfügung gestellte, voll funktionsfähige Endgerät weiterhin. Den jetzt
ausscheidenden Ratsmitgliedern wird die Möglichkeit eröffnet, dass die
abgeschriebenen Endgeräte auch als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement in
ihren Besitz übergehen. Für die neu hinzukommenden Ratsmitglieder werden nach
der Kommunalwahl neue Endgeräte beschafft.
Durch
die Überlassung der Endgeräte ist eine Erhöhung der monatlich zur Verfügung
gestellten Aufwandsentschädigung für die Gremienmitarbeit entbehrlich.
Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der Übernahme der Geräte nach dem
Ausscheiden aus dem Ehrenamt aus Sicht der Verwaltung ein gewisser Anreiz für
das Ehrenamt gegeben.
Darüber
hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen auf
Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zurückzuführen
sind.
Die überarbeitete Satzung liegt
der Verwaltungsvorlage bei.
Herr Söchting hofft, dass zur Finanzierung der höheren Sätze es zu keinen Steuererhöhungen kommen wird.