Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 3

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt bei 3 Enthaltungen einstimmig folgenden Beschluss:

  • Der als Anlage beigefügten Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung wird zugestimmt.

 


Herr Bürgermeister Polzin trägt vor, dass der Rat der Gemeinde Dorstadt letztmalig in seiner Sitzung am 16.02.2012 die originäre Fassung der Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung beschlossen hat.

 

Bei der in der Anlage beigefügten Neufassung der Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienst- und Auslagenentschädigung wurden geringe Anpassungen bei den Entschädigungssätzen durchgeführt.

 

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Samtgemeinde Oderwald bereits mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2016 die elektronische Ratsarbeit eingeführt hat.

 

D.h. den Ratsmitgliedern werden sämtliche Informationen in der Regel über das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald digital übermittelt, insbesondere Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften einschließlich der erforderlichen Anlagen. Jedem Mitglied des Samtgemeinde- und der Gemeinderäte wird ein digitales Endgerät in Form eines iPads zur Umsetzung der digitalen Ratsarbeit zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben einen hohen Sicherheitsstandard und werden über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Diejenigen Ratsmitglieder, die auch in der Kommunalwahlperiode 2021 ihre Ratsmitgliedschaft weiter fortsetzen, nutzen das im Jahre 2016 zur Verfügung gestellte, voll funktionsfähige Endgerät weiterhin. Den jetzt ausscheidenden Ratsmitgliedern wird die Möglichkeit eröffnet, dass die abgeschriebenen Endgeräte auch als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement in ihren Besitz übergehen. Für die neu hinzukommenden Ratsmitglieder werden nach der Kommunalwahl neue Endgeräte beschafft.

 

Durch die Überlassung der Endgeräte ist eine Erhöhung der monatlich zur Verfügung gestellten Aufwandsentschädigung für die Gremienmitarbeit entbehrlich. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der Übernahme der Geräte nach dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt aus Sicht der Verwaltung ein gewisser Anreiz für das Ehrenamt gegeben.

 

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen auf Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zurückzuführen sind.

 

Die überarbeitete Satzung liegt der Verwaltungsvorlage bei.

 

Herr Söchting hofft, dass zur Finanzierung der höheren Sätze es zu keinen Steuererhöhungen kommen wird.