Sitzung: 11.11.2021 Gemeinderat Cramme
Herr Hiltner bittet Frau Bürgermeisterin Johns zur Durchführung der
Pflichtenbelehrung.
Frau Johns nimmt die Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG vor und
verweist auf
die §§ 40, 41 und 42 NKomVG. Sie verpflichtet die Ratsmitglieder per Handschlag
gem. § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.