Herr Hiltner bittet Frau Bürgermeisterin Johns zur Durchführung der Pflichtenbelehrung.

 

Frau Johns nimmt die Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG vor und verweist auf
die §§ 40, 41 und 42 NKomVG. Sie verpflichtet die Ratsmitglieder per Handschlag gem. § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.