Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann beglückwünscht die neu- und wiedergewählten Mitglieder des Rates der Samtgemeinde Oderwald und verpflichtet die anwesenden Mitglieder nach § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Anschließend weist er auf die Pflichten nach §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Hierzu überreicht er allen Anwesenden einen Auszug der entsprechenden Gesetzestexte sowie ein Taschenbuch für Ratsmitglieder für die neue Wahlperiode.