Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  • Die der Verwaltungsvorlage XI/001/2021 beigefügte Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Samtgemeinde Oderwald wird mit den nachfolgenden Änderungen erlassen:


Wortlaut des § 4 Satz 1 Buchstabe e) = Einwohnerfragestunde (zu Punkten der Tagesordnung)

 

Wortlaut des § 4 Satz 1 Buchstabe g) = Einwohnerfragestunde

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass es nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehen ist, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.

 

Nachdem der Niedersächsische Landtag am 13.10.2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, konnten die Muster-Hauptsatzung und die Muster-Geschäftsordnung der gemeindlichen Spitzenverbände aktualisiert werden. Der Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat mit Rundschreiben vom 15.10.2021 diese als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt.

 

Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der Geschäftsordnung, wie sie der X. Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 02.11.2016 beschlossen hat. Es erfolgten Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:

 

§ 1 Einberufung des Rates

 

Abs. 1 – letzter Satz: Ergänzung mit klarstellender Funktion

 

§ 3 Vorsitz und Vertretung

 

Absatz 1 – Satz 4 neu hinzugefügt; war bisher nicht Bestandteil der Geschäftsordnung.

 

§ 5 Sachanträge

 

Absatz 1 – Satz 1 wurde dahingehend ergänzt, dass Anträge vor den jeweiligen Sitzungen auch elektronisch gestellt werden können.

 

§ 10 Beratung und Redeordnung

 

Absatz 6 – Ergänzung um die Sätze 2 und 3 aus der Musterverordnung.

 

§ 13 Ordnungsverstöße

 

Absatz 2 – Der Querverweis war in der bisherigen Geschäftsordnung nicht berück-sichtigt.

 

§ 15 Wahlen

 

Ergänzung um die Zahl 2 (redaktionelle Anpassung).

 

§ 16 Anfragen

 

Satz 2 wurde dahingehend ergänzt, dass Anfragen vor den Sitzungen auch elektronisch bei der/dem Samtgemeindebürgermeister*in eingereicht werden können.

 

§ 18 Protokoll

 

Abs. 3 - Ergänzung um Satz 5 (redaktionelle Anpassung)

 

Die Änderungen wurden in der übermittelten Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.

 

Ratsfrau Fahlbusch weist darauf hin, dass es in § 4 Satz 1 Buchstabe g richtig „Unterbrechung für die Einwohnerfragstunde“ und nicht „Unterbrechung der Einwohnerfragestunde“ heißen müsste.

 

Ratsherr Dette merkt an, dass die Einwohnerfragestunde Teil der Sitzung ist, und diese dafür nicht unterbrochen werden darf.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger