Sitzung: 10.11.2021 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/001/2021
Beschluss:
- Die der Verwaltungsvorlage XI/001/2021
beigefügte Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der
Samtgemeinde Oderwald wird mit den nachfolgenden Änderungen erlassen:
Wortlaut des § 4 Satz 1 Buchstabe e) = Einwohnerfragestunde (zu Punkten der
Tagesordnung)
Wortlaut des §
4 Satz 1 Buchstabe g) = Einwohnerfragestunde
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass es
nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehen
ist, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das
Abstimmungsverfahren enthält.
Nachdem der Niedersächsische Landtag am 13.10.2021 das
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und
anderer kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, konnten die
Muster-Hauptsatzung und die Muster-Geschäftsordnung der gemeindlichen
Spitzenverbände aktualisiert werden. Der Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebund (NSGB) hat mit Rundschreiben vom 15.10.2021 diese als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der Geschäftsordnung, wie sie der X. Rat der Samtgemeinde
Oderwald in seiner Sitzung am 02.11.2016 beschlossen hat. Es erfolgten
Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§
1 Einberufung des Rates
Abs. 1 – letzter Satz: Ergänzung mit klarstellender Funktion
§ 3 Vorsitz und Vertretung
Absatz 1 – Satz 4 neu hinzugefügt; war bisher nicht Bestandteil der
Geschäftsordnung.
§ 5 Sachanträge
Absatz 1 – Satz 1 wurde dahingehend ergänzt, dass Anträge vor den
jeweiligen Sitzungen auch elektronisch gestellt werden können.
§ 10 Beratung und
Redeordnung
Absatz 6 – Ergänzung um die Sätze 2 und 3 aus der Musterverordnung.
§ 13 Ordnungsverstöße
Absatz 2 – Der Querverweis war in der bisherigen Geschäftsordnung nicht
berück-sichtigt.
§ 15 Wahlen
Ergänzung um die Zahl 2 (redaktionelle Anpassung).
§ 16 Anfragen
Satz 2 wurde dahingehend ergänzt, dass Anfragen vor den Sitzungen auch
elektronisch bei der/dem Samtgemeindebürgermeister*in eingereicht werden
können.
§ 18 Protokoll
Abs. 3 - Ergänzung um Satz 5 (redaktionelle Anpassung)
Die Änderungen wurden in der übermittelten Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.
Ratsfrau Fahlbusch weist darauf hin, dass es in § 4 Satz 1 Buchstabe g richtig „Unterbrechung für die Einwohnerfragstunde“ und nicht „Unterbrechung der Einwohnerfragestunde“ heißen müsste.
Ratsherr Dette merkt an, dass die Einwohnerfragestunde Teil der Sitzung ist, und diese dafür nicht unterbrochen werden darf.
Nach kurzer Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger