Sitzung: 10.11.2021 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-XI/002/2021
Beschluss:
·
Die der Verwaltungsvorlage XI/002/2021 beigefügte
Hauptsatzung der Samtgemeinde Oderawld wird erlassen.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass nach
§ 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jede Kommune eine
Hauptsatzung erlassen muss. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift
der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune
wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.
Der vorliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Samtgemeinde Oderwald. Es
erfolgte lediglich eine inhaltliche Änderung.
§ 8 Film- und Tonaufnahmen
in öffentlichen Sitzungen des Rates (neu)
Nach der Vorschrift des § 64 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung durch
Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen
von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung zulässig
sind.
Die weiteren Änderungen sind lediglich redaktioneller Art. Da bereits in
der bisher gültigen Hauptsatzung kein § 5 aufgeführt ist, sind die
Nummerierungen der Paragraphen entsprechend zu ändern.
Die
Änderung sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.
Ratsherr
Bötel fragt nach, ob sich diese Regelung auch auf den Einsatz privater Handys
bezieht.
Hierzu
teilt Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann mit, dass diese grundsätzlich
verboten sind.
Ohne
weitere Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger