Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die der Verwaltungsvorlage XI/002/2021 beigefügte Hauptsatzung der Samtgemeinde Oderawld wird erlassen.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen muss. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.

 

Der vorliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Samtgemeinde Oderwald. Es erfolgte lediglich eine inhaltliche Änderung.

 

§ 8 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates (neu)

 

Nach der Vorschrift des § 64 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung durch Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung zulässig sind.

 

Die weiteren Änderungen sind lediglich redaktioneller Art. Da bereits in der bisher gültigen Hauptsatzung kein § 5 aufgeführt ist, sind die Nummerierungen der Paragraphen entsprechend zu ändern.

 

Die Änderung sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.

 

Ratsherr Bötel fragt nach, ob sich diese Regelung auch auf den Einsatz privater Handys bezieht.

 

Hierzu teilt Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann mit, dass diese grundsätzlich verboten sind.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger