Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass sich die Zuteilung bzw. der Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG entsprechend den Höchstzahlberechnungen nach d’Hondt vollzieht. Bei der vorgeschlagenen Anzahl von 7 Ausschüssen ergeben sich bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze unter Berücksichtigung, dass künftig zwei Fraktionen und 1 Gruppe dem Samtgemeinderat angehören werden, folgende Zugriffsrechte:

 

1. Vorsitz = SPD

2. Vorsitz = SPD/CDU (Losverfahren)

3. Vorsitz = CDU

4. Vorsitz = SPD

5. Vorsitz = SPD

6. Vorsitz = SPD/CDU (Losverfahren)

7. Vorsitz = CDU.

 

Ratsvorsitzende Johns zieht für das Zugriffsrecht des 2. Vorsitzes das Los zwischen der SPD und der CDU. Nach diesem Ergebnis geht der 2. Zugriff an die SPD-Fraktion.

 

Ratsvorsitzende Johns zieht für das Zugriffsrecht des 6. Vorsitzes das Los zwischen der SPD und der CDU. Nach diesem Ergebnis geht der 6. Zugriff an die SPD-Fraktion.

 

Sodann erfolgen nachfolgende Zugriffe auf die zu bildenden Ausschüsse:

 

1.    SPD                     Feuerschutzausschuss

2.    SPD (Los)            Personal- und Finanzausschuss

3.    CDU                    Schulausschuss

4.    SPD                     Ausschuss für Kultur und Soziales

5.    SPD                     Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald

6.    SPD (Los)            Bau- und Umweltausschuss

7.    CDU                    Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald

 

Sodann werden die nachfolgenden Ausschüsse wie folgt gebildet: