Sitzung: 10.11.2021 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Herr
Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass sich die Zuteilung bzw. der
Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG entsprechend den
Höchstzahlberechnungen nach d’Hondt vollzieht. Bei der vorgeschlagenen Anzahl
von 7 Ausschüssen ergeben sich bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze unter
Berücksichtigung, dass künftig zwei Fraktionen und 1 Gruppe dem Samtgemeinderat
angehören werden, folgende Zugriffsrechte:
1.
Vorsitz = SPD
2.
Vorsitz = SPD/CDU (Losverfahren)
3.
Vorsitz = CDU
4.
Vorsitz = SPD
5.
Vorsitz = SPD
6.
Vorsitz = SPD/CDU (Losverfahren)
7. Vorsitz = CDU.
Ratsvorsitzende
Johns zieht für das Zugriffsrecht des 2. Vorsitzes das Los zwischen der SPD und
der CDU. Nach diesem Ergebnis geht der 2. Zugriff an die SPD-Fraktion.
Ratsvorsitzende
Johns zieht für das Zugriffsrecht des 6. Vorsitzes das Los zwischen der SPD und
der CDU. Nach diesem Ergebnis geht der 6. Zugriff an die SPD-Fraktion.
Sodann
erfolgen nachfolgende Zugriffe auf die zu bildenden Ausschüsse:
1. SPD Feuerschutzausschuss
2. SPD (Los) Personal-
und Finanzausschuss
3. CDU Schulausschuss
4. SPD Ausschuss
für Kultur und Soziales
5. SPD Betriebsausschuss
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
6. SPD (Los) Bau-
und Umweltausschuss
7. CDU Betriebsausschuss
Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Sodann
werden die nachfolgenden Ausschüsse wie folgt gebildet: