Vorsitzender Polzin weist darauf hin, dass Herr Samtgemeindebürgermeister Marc Lohmann durch seine Wiederwahl von der Eidesleistung befreit ist, da das Beamtenverhältnis auf Zeit nicht als unterbrochen gilt. Er weist darauf hin, dass er hierdurch weiterhin an seinen Diensteid gebunden ist.