Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

·         Der Auftrag für die Ingenieurleistungen der Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagen“ für die Planungsphasen 4 bis 9 auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Dorstadt, Schulstraße 11, 38312 Dorstadt, wird dem Planungsbüro Urbisch, Schulzenstraße 1, 38835 Osterwieck erteilt.

 

·         Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Wolfenbüttel ohne wesentliche Beanstandungen erfolgt.

 


Herr Polzin berichtet, dass die Samtgemeinde Oderwald im Jahr 2017 in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden ist.

 

Mit Antrag vom 05.09.2019 wurden seitens der Gemeinde Dorstadt ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie beim Amt für regionale Landesentwicklung für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Dorstadt eingereicht.

 

Das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig (ArL BS) wird mit Bescheid vom 03.06.2021 die Maßnahme mit einer Quote von 90 %, höchstens mit 494.966,87 €, fördern. Der Bewilligungsbescheid sieht einen Umsetzungszeitraum bis spätestens 30.06.2024 vor.

 

Zusätzlich wurden beim Landkreis Wolfenbüttel und beim Zukunftsfond Asse Zuschussanträge gestellt. Hierzu stehen noch die Entscheidungen aus. Beide Zuwendungsgeber haben dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt.

 

Vor diesem Hintergrund ist für die Planung und die Umsetzungsbegleitung der vorgenannten Maßnahme ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

Es wurden die Ingenieurleistungen der Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagen“ für die Planungsphasen 4 bis 9 auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeschrieben. Hierzu wurden 4 Planungsbüros zur Abgabe eines Kostenangebotes aufgefordert.

 

Das Planungsbüro Urbisch, Osterwieck, hat als einziges Planungsbüro ein Angebot abgegeben.

 

Nach Prüfung und Wertung des Angebotes wird verwaltungsseitig empfohlen, der Auftragsvergabe zuzustimmen.

 

Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Weitere Planungsleistungen für die Gebäudetechnik (u. a. Elektro, Heizung/Lüftung, Wärmeschutz) sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sind zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beauftragen. Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Dies legt § 3 der Baustellenverordnung fest.

 

Frau Beitz weist auf die stark gestiegenen Baukosten hin. Die vorgelegte Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 ist nicht realistisch.

 

Herr Ott rechnet mit einer Kostensteigerung von rd. 15 %.

 

Herr Polzin gibt zu bedenken, dass die Gemeinde die einmalige Chance erhält, für die Sanierung des DGHs eine 90 %-ige Förderung abzugreifen. Diese Gelegenheit sollte nicht vertan werden.