Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird,

·         den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.

 


Herr Biehl teilt mit, dass der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung gemäß § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen ist.

 

Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 771.200,00 € ab und weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -25.400,00 € aus.

 

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von 724.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 485.400,00 € vor.

 

Im Wirtschaftsjahr 2022 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 564.000,00 € vorgesehen.

 

Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2022 wird hingewiesen.

 

Herr Lohmann berichtet über die geplante Neuausrichtung hinsichtlich der Aufgabenverteilung im Fachbereich 3. U. a. ist die Einführung einer technischen Betriebsführung bei den Eigenbetrieben geplant, damit die schon länger geplanten Großprojekte, wie z. B. die Klärschlammvererdung, Neubau Betriebshalle, endlich zur Umsetzung kommen. Diese Maßnahmen wurden zu Gunsten der Projekte bei den Mitgliedsgemeinden immer wieder geschoben. Damit die Belange der Mitgliedsgemeinden vom FB 3 weiter fachlich begleitet werden können, ist die Besetzung der Stelle eines technischen Sachbearbeiters dringend notwendig. Hierzu laufen bereits diverse Gespräche. Ebenfalls notwendig ist die Aufstockung der dünnen Personaldecke in der Kernverwaltung. Ab Februar 2022 wird die Bauverwaltung mit einer Mitarbeiterin aus dem FB 4 unterstützt. Die Auszubildende, die im nächsten Sommer auslernt, wird ebenfalls Aufgaben in der Bauverwaltung wahrnehmen.

 

Herr Polzin unterstützt die Ausführungen von Herrn Lohmann. Die dünne Personaldecke in der Bauverwaltung muss aufgestockt werden. Insbesondere die Nachbesetzung des im nächsten Jahr in den Ruhestand gehenden Mitarbeiters ist dringend erforderlich.