Sitzung: 06.12.2021 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/008/2021
Sodann
empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde
Oderwald gebeten wird,
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den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.
Herr Biehl teilt mit, dass der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung gemäß § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) und des § 13 der Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde
Oderwald zu beschließen ist.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 771.200,00 € ab und weist einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von -25.400,00 € aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
724.000,00 € ab und sieht eine
Kreditaufnahme in Höhe von 485.400,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2022 sind
Mittel für Investitionen in Höhe von 564.000,00
€ vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Wasserversorgung 2022 wird hingewiesen.
Herr Lohmann berichtet über die geplante Neuausrichtung hinsichtlich der
Aufgabenverteilung im Fachbereich 3. U. a. ist die Einführung einer technischen
Betriebsführung bei den Eigenbetrieben geplant, damit die schon länger
geplanten Großprojekte, wie z. B. die Klärschlammvererdung, Neubau
Betriebshalle, endlich zur Umsetzung kommen. Diese Maßnahmen wurden zu Gunsten
der Projekte bei den Mitgliedsgemeinden immer wieder geschoben. Damit die
Belange der Mitgliedsgemeinden vom FB 3 weiter fachlich begleitet werden
können, ist die Besetzung der Stelle eines technischen Sachbearbeiters dringend
notwendig. Hierzu laufen bereits diverse Gespräche. Ebenfalls notwendig ist die
Aufstockung der dünnen Personaldecke in der Kernverwaltung. Ab Februar 2022 wird
die Bauverwaltung mit einer Mitarbeiterin aus dem FB 4 unterstützt. Die
Auszubildende, die im nächsten Sommer auslernt, wird ebenfalls Aufgaben in der
Bauverwaltung wahrnehmen.
Herr Polzin unterstützt die Ausführungen von Herrn Lohmann. Die dünne
Personaldecke in der Bauverwaltung muss aufgestockt werden. Insbesondere die
Nachbesetzung des im nächsten Jahr in den Ruhestand gehenden Mitarbeiters ist
dringend erforderlich.