Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den vorgelegten Erschließungsvertragsentwurf mit der JL Projektentwicklung GmbH, Kuhstraße 25, 38100 Braunschweig, abzuschließen.

 


Herr Biehl erläutert noch einmal kurz die Verwaltungsvorlage.

 

Auf die Frage von Frau Johns berichtet Herr Polzin, dass die östliche Umrandung der Regenwasserrückhaltung dient. Die Umrandung ist mit einer Vertiefung versehen, die das Oberflächenwasser vom Oderwald kommend auffangen soll. Dort soll das Oberflächenwasser versickern. Überschüssiges Oberflächenwasser wird in dem südlich geplanten RW-Sammler aufgefangen und in den RW-Hauptkanal abgeleitet.

 

Herr Kokon fragt nach der Zuständigkeit der Unterhaltung und Pflege der Anlagen. Herr Biehl berichtet, dass die Gemeinde Dorstadt mit dem Erschließungsträger ebenfalls einen Erschließungsvertrag abschließt. Dort ist geregelt, dass die Gemeinde Dorstadt für die Unterhaltung und Pflege der Anlagen dann zuständig ist.

 

Herr Ahrens fragt an, ob grundsätzlich eine Prüfung der Regenwasserversickerung auf den Baugrundstücken erfolgt. Hierzu trägt Herr Biehl vor, dass im Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen entsprechende Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte erstellt werden müssen. Die Konzepte befassen sich u.a. auch mit der Möglichkeit der RW-Versickerung. Hierzu werden entsprechende Bodengutachten erstellt. Im Baugebiet „Waldblick Nord“ kam das Bodengutachten zu dem Ergebnis, dass eine Versickerung nicht möglich ist.